Die EU-Kommission befürchtet, dass einige der neuen elektronischen Systeme, die für die Anwendung des Unionszollkodex (UZK) erforderlich sind, 2020 noch nicht betriebsbereit sein werden. Vielmehr erwartet die Kommission, dass sich die Inbetriebnahme einiger elektronischer Systeme bis 2025 hinziehen könnte. Sie schlägt daher vor, dass Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligte bereits bestehende elektronische oder papiergestützte Systeme zur Abwicklung bestimmter Zollförmlichkeiten bis 2025 weiterverwenden.
Der Vorschlag soll sicherstellen, dass diejenigen Zollförmlichkeiten, die eigentlich ab 2020 mittels neuer, EU-weiter IT-Systeme abgewickelt werden sollen, bis 2025 weiterhin durch bestehende Systeme bearbeitet werden können. Die EU-Kommission will durch eine Änderung des UZK die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass die derzeitigen elektronischen oder papiergestützten Verfahren bis 2025 weiterverwendet werden können, sofern die neuen IT-Systeme nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können.
Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission ist kaum überraschend – dass sich die Einführung der neuen IT-Systeme spätestens 2020 tatsächlich wohl verzögern würde, war abzusehen. Die Änderung des UZK und die Verlängerung der Übergangsvorschriften schaffen nun die rechtliche Grundlage dafür, dass die Nationalstaaten ihre Systeme bis 2025 weiterverwenden können.
Die Experten von Porath Customs Agents beobachten die Entwicklung der neuen IT-Systeme genau. Wir halten Sie auf dem neusten Stand und informieren Sie über Verzögerungen oder Änderungen.
MJ
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