Import

Import/Export

Sie haben Fragen zum Import? Wir liefern Ihnen die Antworten und gleichzeitig ein breites Leistungsspektrum für die problemlose Einfuhr von Waren.

Zollabfertigung

Sie sind ein internationales Unternehmen und möchten am Außenhandel teilnehmen, doch sehen sich vor immer größere Herausforderungen gestellt? Keine Sorge, Sie sind kein Einzelfall.

Als unabhängiger Anbieter ist es uns gelungen, nahezu 30 Jahre Praxiserfahrung in einer Lösung für die Zollabfertigung zu bündeln. Unser Geheimnis? Wir setzen auf eine länderübergreifende Lösung, die sich nicht nur auf lokale Gegebenheiten versteift.

Unser Angebot für Sie: 

  • Import-Zollabfertigung in Europa über die nationalen IT-Systeme. Die Abfertigung über ATLAS, SAGITTA, AGS, CELINA, PLDA, e-Zoll und weitere Systeme garantieren einen reibungslosen Ablauf
  • Porath Costums Agents übernimmt die Fiskalvertretung für Ihr Unternehmen und kümmert sich zuverlässig um die Abwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Belange im jeweiligen Staat der Abfertigung
  • Erstellung und Abgabe von summarischer Eingangsanmeldung (ESumA)
  • Bis zur Klärung der zollrechtlichen Bestimmungen lagern wir Ihre Waren mit einer summarischen Anmeldung in der vorübergehenden Verwahrung zwischen
  • Beantragung von Steuernummern, EORI-Nummern (Economic Operator Registration and Identification) und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.)
  • Wir übernehmen die Erstellung und Neutralisierung von Präferenznachweisen und Ursprungszeugnissen
  • Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren über das elektronische EMCS (Excise Movement and Control System)
  • Muss während der vorübergehenden Verwahrung der Waren-Lagerort gewechselt oder eine Zollkontrolle durchgeführt werden, übernimmt Porath Customs Agents die Organisation der erforderlichen Verwahrerwechsel
  • Auch die Veterinärabfertigung inklusive Umfuhr (Hin- und Rücktransport) zur Kontrollstelle ist unsere Aufgabe
  • Wir übernehmen die Organisation von CPA-Durchleuchtungen mit Umfuhr

Zolllager

Zolllager problemlos im Import und Transit nutzen? Porath Customs Agents macht’s möglich. Dank des Zolllagerverfahrens können Waren ohne zeitliche Begrenzung, Einfuhrabgaben oder handelspolitischen Maßnahmen aufbewahrt werden. Ihre Ware findet bis zur Überführung in ein anderes Nichterhebungsverfahren im sogenannten „Zolllager“ Platz und wird erst nach Beendigung der Vorratshaltung verzollt.

Die praktischen Aspekte sowie Voraussetzungen für das Zolllagerverfahren:
Als erster Schritt muss die zur Einfuhr bestimmte Fracht durch die Zollbehörde bewilligt und angemeldet werden. Diese Beantragung ist ein komplexer Prozess, bei dem einige Punkte zu erfüllen sind. Welche das sind? Fragen Sie uns!

Nach erteilter Bewilligung ist Ihre Fracht für das vereinfachte Verfahren freigegeben. Die Waren müssen nun elektronisch über ATLAS im Zolllager angemeldet und sofort an den vorgesehenen Aufbewahrungsort gebracht werden. Jede Lagerung muss ordnungsgemäß dokumentiert und einer regelmäßigen Inventur unterzogen werden.

Wir übernehmen folgende Aufgaben der Zolllagerung für Sie:

  • Ratgeber bei der Auswahl des passenden Lagertyps
  • Unterstützung bei der Bewilligung des Zolllagers
  • Gemeinsame Erarbeitung der Prozesse und Abläufe
  • Vollständige Verwaltung Ihres Zolllagers im Outsourcing
  • Hilfe bei Zollprüfungen und Inventuren

Fiskalvertretung

Möchten Sie als ausländischer Unternehmer Waren in Länder der Europäischen Union importieren, dann gelten Sie vor dem jeweiligen Staat automatisch als Anmelder bzw. Steuerschuldner, von dem die Einfuhrumsatzsteuer zu erheben ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Dadurch ersparen Sie sich den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in dem jeweiligen Land und müssen auch keinerlei Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden des Einfuhrlandes nachkommen.

Porath Customs Agents ist Ihr zuverlässiger Fiskalvertreter – ganz nach dem Motto „Kleiner Verwaltungsaufwand für uns, große Vorteile für Sie“:

  • Wir übernehmen die anfallenden Formalitäten bei der steuerlichen Registrierung: die Abgabe von zusammenfassender Meldung und Umsatzsteuererklärung, die Führung von Buch- und Belegnachweisen sowie die Anmeldung zur Intrahandelsstatistik
  • Sie profitieren von einem zentralen Ansprechpartner – unabhängig davon, wo die Abfertigung stattfindet
  • Die zollrechtliche Behandlung Ihrer Waren wird nicht auf mehrere Länder verteilt und schon bei der Eingangszollstelle zum freien Verkehr in der EU deklariert. Ihre Logistikprozesse werden beschleunigt, die Kosten durch mehr Flexibilität und Zeitersparnis gesenkt
  • Der Käufer erhält die Ware bereits zollrechtlich abgefertigt und kann frei über sie verfügen. Sämtliche Zollformalitäten im Rahmen eines Versandverfahrens fallen weg
  • Fertigen wir die Ware im Verfahren 42 zum freien Verkehr ab, müssen Sie bei der Zollabfertigung keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) mehr entrichten. Sie wird durch die spätere Erwerbsbesteuerung im EU-Bestimmungsland ersetzt. Die sofortige EUSt-Zahlung samt Zahlungs- und Kontrollvorgängen entfällt – der Warenverkehr wird vereinfacht und der Cashflow deutlich verbessert.
  • Nach der Zollabfertigung wird die Ware unmittelbar als innergemeinschaftliche Lieferung in ein anderes EU-Land verbracht.
  • Die Abrechnung unserer Leistung als Fiskalvertretung an eine Firma außerhalb der EU kann steuerfrei erfolgen – bei Berücksichtigung der Umsatzsteuer-Nichtabzugsfähigkeit in verschiedenen EU-Ländern ein großer Vorteil.

Zollkontrollen

Zollkontrollen für einen legalen und fairen Warentransport: Nahezu alle Anmeldungen für die Zollabfertigung von Einfuhren erfolgen auf elektronischem Weg. Anhand der bei der Waren-Voranmeldung (ESumA) übermittelten Daten führt der Zoll eine sicherheitsbezogene Risikoanalyse durch. Dabei können Zollkontrollen angeordnet und Ihre Waren einer physischen Kontrolle unterzogen oder zu einer Durchleuchtung bestellt werden.

Porath Customs Agents bringt Sie professionell durch die Zollkontrolle.
Porath Customs Agents ist seit 2008 Inhaber der Bewilligung AEO F für zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit (Authorised Economic Operators = zugelassene Wirtschaftsbeteiligte). Dieser Status wirkt sich positiv auf Ihre Risikoanalyse aus, denn AEOs gelten als besonders zuverlässig und werden als geringeres Risiko eingestuft. In Deutschland, Polen und den Niederlanden können wir Ihnen eine geplante Kontrolle bereits im Vorfeld genau mitteilen – aufgrund des AEO-Status.

Die Kontrolle ist angeordnet, nun übernehmen wir für Sie:

  • Wir informieren Sie sofort, wenn die Nachricht mit der Kontrollanordnung bei uns eingeht.
  • Auf Wunsch organisieren wir die Umfuhr vom Terminal zur Kontrollstelle und übernehmen die vorübergehende Verwahrung durch einen Verwahrerwechsel sowie die dafür erforderlichen Formalitäten.
  • Über die durchgeführte Zollkontrolle wird ein Zollbefund erstellt. Bei Beanstandungen können Sie sich unverzüglich mit Ihrem Ansprechpartner bei Porath Customs Agents in Verbindung setzen – zusammen ergreifen wir dann die erforderlichen Maßnahmen.

Veterinärkontrollen

Lebensmittel, Nichtlebensmittel sowie einige pflanzliche Lebensmittel: Das Veterinär- und Einfuhramt ist für die Kontrolle von allen Warensendungen zuständig, die Erzeugnisse tierischer Herkunft aus Drittländern beinhalten. An der jeweiligen Grenzkontrollstelle überprüft ein Amtstierarzt die Waren sowie vorgelegten Unterlagen und entscheidet über die Einfuhrfähigkeit der Fracht.

Der Zollantrag auf Überführung in den freien Verkehr wird von der Zollstelle zurückgewiesen, wenn Unterlagen fehlen (wie die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung von Tieren) oder die Einfuhrfähigkeit vom Amtsarzt verweigert wird. In diesem Fall ist die Ware zurückzuschicken.

Das Experten-Team von Porath Customs Agents hat langjährige Erfahrung mit Veterinärkontrollen – wir bieten Ihnen passende Dienstleistungen aus einer Hand:

  • Organisation der Umfuhr der Waren vom Container-Terminal zur Untersuchungsstelle
  • Antrags- und Abfertigungsverfahren für die veterinärärztlichen Untersuchungen
  • Vollständige und korrekte Einfuhrdeklaration
  • Planung von Umfuhr und Bereitstellung am Terminal für den kombinierten Verkehr, Wechsel des Transportmittels nach der Zollkontrolle

Weitere Punkte aus dem Bereich Import/Export

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.

Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Deutschland

Tel.: +49 (40) 8000 50 – 500

Notruf nach 18:00 Uhr:
+49 (40) 8000 50 - 555