Import/Export
Sie haben Fragen zum Import? Wir liefern Ihnen die Antworten und gleichzeitig ein breites Leistungsspektrum für die problemlose Einfuhr von Waren.
Sie sind ein internationales Unternehmen und möchten am Außenhandel teilnehmen, doch sehen sich vor immer größere Herausforderungen gestellt? Keine Sorge, Sie sind kein Einzelfall.
Als unabhängiger Anbieter ist es uns gelungen, nahezu 30 Jahre Praxiserfahrung in einer Lösung für die Zollabfertigung zu bündeln. Unser Geheimnis? Wir setzen auf eine länderübergreifende Lösung, die sich nicht nur auf lokale Gegebenheiten versteift.
Zolllager problemlos im Import und Transit nutzen? Porath Customs Agents macht’s möglich. Dank des Zolllagerverfahrens können Waren ohne zeitliche Begrenzung, Einfuhrabgaben oder handelspolitischen Maßnahmen aufbewahrt werden. Ihre Ware findet bis zur Überführung in ein anderes Nichterhebungsverfahren im sogenannten „Zolllager“ Platz und wird erst nach Beendigung der Vorratshaltung verzollt.
Die praktischen Aspekte sowie Voraussetzungen für das Zolllagerverfahren:
Als erster Schritt muss die zur Einfuhr bestimmte Fracht durch die Zollbehörde bewilligt und angemeldet werden. Diese Beantragung ist ein komplexer Prozess, bei dem einige Punkte zu erfüllen sind. Welche das sind? Fragen Sie uns!
Nach erteilter Bewilligung ist Ihre Fracht für das vereinfachte Verfahren freigegeben. Die Waren müssen nun elektronisch über ATLAS im Zolllager angemeldet und sofort an den vorgesehenen Aufbewahrungsort gebracht werden. Jede Lagerung muss ordnungsgemäß dokumentiert und einer regelmäßigen Inventur unterzogen werden.
Möchten Sie als ausländischer Unternehmer Waren in Länder der Europäischen Union importieren, dann gelten Sie vor dem jeweiligen Staat automatisch als Anmelder bzw. Steuerschuldner, von dem die Einfuhrumsatzsteuer zu erheben ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Dadurch ersparen Sie sich den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in dem jeweiligen Land und müssen auch keinerlei Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden des Einfuhrlandes nachkommen.
Zollkontrollen für einen legalen und fairen Warentransport: Nahezu alle Anmeldungen für die Zollabfertigung von Einfuhren erfolgen auf elektronischem Weg. Anhand der bei der Waren-Voranmeldung (ESumA) übermittelten Daten führt der Zoll eine sicherheitsbezogene Risikoanalyse durch. Dabei können Zollkontrollen angeordnet und Ihre Waren einer physischen Kontrolle unterzogen oder zu einer Durchleuchtung bestellt werden.
Porath Customs Agents bringt Sie professionell durch die Zollkontrolle.
Porath Customs Agents ist seit 2008 Inhaber der Bewilligung AEO F für zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit (Authorised Economic Operators = zugelassene Wirtschaftsbeteiligte). Dieser Status wirkt sich positiv auf Ihre Risikoanalyse aus, denn AEOs gelten als besonders zuverlässig und werden als geringeres Risiko eingestuft. In Deutschland, Polen und den Niederlanden können wir Ihnen eine geplante Kontrolle bereits im Vorfeld genau mitteilen – aufgrund des AEO-Status.
Lebensmittel, Nichtlebensmittel sowie einige pflanzliche Lebensmittel: Das Veterinär- und Einfuhramt ist für die Kontrolle von allen Warensendungen zuständig, die Erzeugnisse tierischer Herkunft aus Drittländern beinhalten. An der jeweiligen Grenzkontrollstelle überprüft ein Amtstierarzt die Waren sowie vorgelegten Unterlagen und entscheidet über die Einfuhrfähigkeit der Fracht.
Der Zollantrag auf Überführung in den freien Verkehr wird von der Zollstelle zurückgewiesen, wenn Unterlagen fehlen (wie die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung von Tieren) oder die Einfuhrfähigkeit vom Amtsarzt verweigert wird. In diesem Fall ist die Ware zurückzuschicken.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.
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