Import/Export
Sie wollen exportieren? Porath Customs Agents unterstützt Sie dabei.
Die Ausfuhr von Waren genießt viele Freiheiten. Lediglich das Außenwirtschaftsrecht setzt Grenzen:
• In einigen Ländern ist die Warenausfuhr durch Verbote, Genehmigungspflichten oder sonstige Maßnahmen eingeschränkt. Die Begründung hierfür liegt in überwiegend außen- und sicherheitspolitischen Bedenken.
• Die Außen- und Sicherheitspolitik kann den Außenwirtschaftsverkehr auch für bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen einschränken – z.B. im Sinne der Terrorismusbekämpfung.
• Auch Warengruppen können bei der Ausfuhr Verboten und Beschränkungen (VuB) unterliegen. Diese sind ebenfalls im Außenwirtschaftsrecht zu finden und dienen dem Verfassungs-, Umwelt-, Kinder- und Jugendschutz sowie gewerblichem Rechtsschutz.
Wer überprüft diese Einschränkungen?
Das erfolgt im Rahmen der Exportkontrolle und der Sanktionslistenprüfung.
Die Abfertigung Ihres Exports durch die Zollbehörden ist kostenfrei. Für besondere Leistungen der Zollverwaltung können jedoch Gebühren und Auslagen anfallen, wie etwa ...
• bei der Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes oder außerhalb der Öffnungszeiten.
• bei der Verwahrung von Nichtunionswaren durch die Zollverwaltung.
• bei Amtshandlung auf einem Flugplatz, der nicht als Zollflugplatz ausgewiesen ist.
• bei einer Bewachung und Begleitung von Waren durch die Zollbehörde.
Was ist eigentlich die Ausfuhrabfertigung und wozu eine Ausfuhranmeldung?
Wir haben die Antwort: Die Ausfuhrabfertigung beschreibt die gesamte zollamtliche Behandlung Ihrer angemeldeten und auszuführenden Waren.
Diese findet bei der Ausfuhrzollstelle direkt am Firmensitz des Exporteurs oder am Standort der Ware statt. Die Ausgangszollstelle hingegen liegt direkt an der Grenze, wo Ihre Ware die EU verlässt. Sie überwacht die tatsächliche Ausfuhr aus dem EU-Zollgebiet und ist außerdem für die Anmeldung von Waren zuständig, die keinen Verboten sowie Beschränkungen unterliegen und deren Wert 3.000 Euro nicht überschreitet.
Die Prüfung einer Sanktionsliste ist ein heikles und gesetzlich vorgeschriebenes Zoll-Thema, das bei nachlässiger Handhabung strafrechtliche Folgen hat.
Doch was ist eine Sanktionsliste überhaupt?
Für die Terrorismusbekämpfung sowie die Überwachung länderabhängiger Handelssperren (Embargos) führt die Europäische Union Notizen über Personen, Vereinigungen, Organisationen und Unternehmen, deren Vermögen eingefroren wurde und denen durch andere Wirtschaftsteilnehmer keinerlei wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Diese für den Warenverkehr gesperrten Partner sind in den europaweiten Sanktionslisten zu finden und unbedingt zu meiden. Vor der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen ist es deswegen unumgänglich Ihren Geschäftskontakt anhand von Name und Adresse zu prüfen.
Es gibt eine Reihe von Sanktionslisten, die bei der Warenausfuhr geprüft werden sollten oder auch müssen. Wir übernehmen diese wichtige Aufgabe nach einem fest definierten Prüfpfad im Outsourcing für Sie. Das erspart Ihnen Zeit sowie Ressourcen und verhindert unnötige Strafen aufgrund nachlässiger Handhabung. Noch ausführlichere Informationen zu den Sanktionslisten finden Sie in unserem Merkblatt zum Download hier.
Porath Costums Agents übernimmt die Kontrolle für Ihren Export. Für bestimmte Länder ist der Wirtschaftsverkehr soweit eingeschränkt, dass sogar eine Ausfuhr unabhängig von der Ware selbst verboten sein kann. Diese außen- und sicherheitspolitischen Gründe führen zu Embargomaßnahmen, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen:
Die Embargobestimmungen unterscheiden sich je nach Zielland in Art und Umfang. Auch Zahlungen, Vermittlungsdienste oder technische Unterstützung, die mit der Ausfuhrware in Verbindung stehen, können Teil von Embargomaßnahmen sein. Eine Liste aller Embargoländer gibt es auf der jeweiligen Seite des Zolls zur Ansicht.
Porath Customs Agents ist mit dem Thema sowie den Vorschriften und Abläufen bestens vertraut und hilft Ihnen bei der reibungslosen Ausfuhr von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet der EU. Außerdem übernehmen wir gerne die Beratung und wichtige Formalitäten bei der Zollabfertigung.
Porath Customs Agents ist Ihr Berater beim korrekten Einsatz der Lieferantenerklärung.
Die Erklärung für Lieferanten ist ein unscheinbar wirkendes, aber unverzichtbares Dokument für den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Sie enthält den Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware und gibt damit Auskunft, ob für Ihre Ware Präferenzzollsätze gelten.
Präferenzzollsätze sind in Präferenzabkommen festgelegt, die grundsätzlich in zwei Formen unterschieden werden:
Eine schlichte Lieferantenerklärung wird für einzelne Warenlieferungen abgegeben. Die Langzeit-Lieferantenerklärung hingegen wird für wiederholte Lieferungen über einen bestimmten Zeitraum erstellt. Der längste zulässige Zeitraum für eine LLE ist ein Jahr und gilt für alle in diesem Zeitraum gelieferten und darin beschriebenen Waren.
Wir beraten Sie gerne und geben eine professionelle Erklärung für Sie ab.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.
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