Export

Import/Export

Sie wollen exportieren? Porath Customs Agents unterstützt Sie dabei.

Brücke am Hafen, Container davor.

Wir haben die passende Lösung für Ihre Warenausfuhr!

Die Ausfuhr von Waren genießt viele Freiheiten. Lediglich das Außenwirtschaftsrecht setzt Grenzen:

• In einigen Ländern ist die Warenausfuhr durch Verbote, Genehmigungspflichten oder sonstige Maßnahmen eingeschränkt. Die Begründung hierfür liegt in überwiegend außen- und sicherheitspolitischen Bedenken.

• Die Außen- und Sicherheitspolitik kann den Außenwirtschaftsverkehr auch für bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen einschränken – z.B. im Sinne der Terrorismusbekämpfung.

• Auch Warengruppen können bei der Ausfuhr Verboten und Beschränkungen (VuB) unterliegen. Diese sind ebenfalls im Außenwirtschaftsrecht zu finden und dienen dem Verfassungs-, Umwelt-, Kinder- und Jugendschutz sowie gewerblichem Rechtsschutz.


Wer überprüft diese Einschränkungen?
Das erfolgt im Rahmen der Exportkontrolle und der Sanktionslistenprüfung.

Die Abfertigung Ihres Exports durch die Zollbehörden ist kostenfrei. Für besondere Leistungen der Zollverwaltung können jedoch Gebühren und Auslagen anfallen, wie etwa ...

• bei der Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes oder außerhalb der Öffnungszeiten.
• bei der Verwahrung von Nichtunionswaren durch die Zollverwaltung.
• bei Amtshandlung auf einem Flugplatz, der nicht als Zollflugplatz ausgewiesen ist.
• bei einer Bewachung und Begleitung von Waren durch die Zollbehörde.

Ihr Exportvorhaben ist bei Porath Customs Agents in besten Händen:

Ausfuhrabfertigung

Was ist eigentlich die Ausfuhrabfertigung und wozu eine Ausfuhranmeldung?

Wir haben die Antwort: Die Ausfuhrabfertigung beschreibt die gesamte zollamtliche Behandlung Ihrer angemeldeten und auszuführenden Waren.
Diese findet bei der Ausfuhrzollstelle direkt am Firmensitz des Exporteurs oder am Standort der Ware statt. Die Ausgangszollstelle hingegen liegt direkt an der Grenze, wo Ihre Ware die EU verlässt. Sie überwacht die tatsächliche Ausfuhr aus dem EU-Zollgebiet und ist außerdem für die Anmeldung von Waren zuständig, die keinen Verboten sowie Beschränkungen unterliegen und deren Wert 3.000 Euro nicht überschreitet.

Sie wünschen, wir exportieren. Die Warenausfuhr im Stil von Porath Customs Agents:

  • Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Warenausfuhr, beraten und unterstützen Sie bei der Ausfuhrabfertigung.
  • Probleme bei der Ausfuhrabfertigung und -anmeldung gehören der Vergangenheit an.
  • Unsere Experten sind mit der Ausfuhranmeldung und dem aktuellen Stand der elektronischen Zollverfahren bestens vertraut.
  • Eine verlässliche und zügige Zollabfertigung ist unser Anspruch.
  • Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente, übernehmen außerdem die komplette Abwicklung inklusive Ausfuhranmeldung und setzen Ihre Ausfuhrabfertigung europaweit elektronisch um – gemäß unserer Single Point of Contact-Philosophie.

Sanktionslistenprüfung

Die Sanktionslistenprüfung: Worauf es wirklich ankommt.

Die Prüfung einer Sanktionsliste ist ein heikles und gesetzlich vorgeschriebenes Zoll-Thema, das bei nachlässiger Handhabung strafrechtliche Folgen hat.

Doch was ist eine Sanktionsliste überhaupt?

Für die Terrorismusbekämpfung sowie die Überwachung länderabhängiger Handelssperren (Embargos) führt die Europäische Union Notizen über Personen, Vereinigungen, Organisationen und Unternehmen, deren Vermögen eingefroren wurde und denen durch andere Wirtschaftsteilnehmer keinerlei wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Diese für den Warenverkehr gesperrten Partner sind in den europaweiten Sanktionslisten zu finden und unbedingt zu meiden. Vor der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen ist es deswegen unumgänglich Ihren Geschäftskontakt anhand von Name und Adresse zu prüfen.

Es gibt eine Reihe von Sanktionslisten, die bei der Warenausfuhr geprüft werden sollten oder auch müssen. Wir übernehmen diese wichtige Aufgabe nach einem fest definierten Prüfpfad im Outsourcing für Sie. Das erspart Ihnen Zeit sowie Ressourcen und verhindert unnötige Strafen aufgrund nachlässiger Handhabung. Noch ausführlichere Informationen zu den Sanktionslisten finden Sie in unserem Merkblatt zum Download hier.

Sanktionslistenprüfung und Mitarbeiter-Screening durch Porath Costums Agents:

  • Porath Customs Agents übernimmt die Sanktionslistenprüfung im Outsourcing für Ihr Unternehmen, nach mit Ihnen vereinbarten Kriterien.
  • Wir setzen auf modernste Software, da eine manuelle Prüfung der verschiedenen Sanktionslisten nahezu unmöglich und sehr fehleranfällig ist.
  • Um als Unternehmen in Deutschland eine Bewilligung als AEO F (Authorised Economic Operator – Full) zu erhalten, ist unter anderem ein Mitarbeiter-Screening zwingend erforderlich – das übernehmen wir.
  • Auch Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, müssen überprüft werden. Um diese Prüfung gemäß den Sanktionslisten der EG-Verordnungen Nrn. 2580/2001 und 881/2002 („Terrorlisten“) kümmern wir uns ebenfalls.

Exportkontrolle

Porath Costums Agents übernimmt die Kontrolle für Ihren Export. Für bestimmte Länder ist der Wirtschaftsverkehr soweit eingeschränkt, dass sogar eine Ausfuhr unabhängig von der Ware selbst verboten sein kann. Diese außen- und sicherheitspolitischen Gründe führen zu Embargomaßnahmen, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen:

  • Ein Waffenembargo untersagt die Ausfuhr von Waffen, Munition und sonstigen Rüstungsgütern in das betreffende Land.
  • Ein Teilembargo umfasst bestimmte Verbote und Beschränkungen im Handelsverkehr mit dem jeweiligen Land. Grundlage sind jeweils entsprechende EU-Verordnungen.
  • Ein Totalembargo untersagt jegliche Form von Wirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land. Auch hier ist die EU-Verordnung Voraussetzung.

Die Embargobestimmungen unterscheiden sich je nach Zielland in Art und Umfang. Auch Zahlungen, Vermittlungsdienste oder technische Unterstützung, die mit der Ausfuhrware in Verbindung stehen, können Teil von Embargomaßnahmen sein. Eine Liste aller Embargoländer gibt es auf der jeweiligen Seite des Zolls zur Ansicht.

Porath Customs Agents ist mit dem Thema sowie den Vorschriften und Abläufen bestens vertraut und hilft Ihnen bei der reibungslosen Ausfuhr von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet der EU. Außerdem übernehmen wir gerne die Beratung und wichtige Formalitäten bei der Zollabfertigung.

Zur Exportkontrolle zählen auch die Ausfuhrbeschränkungen für diese Waren:

  • Abfälle
  • Betäubungsmittel
  • Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr
  • Bestimmte gefährliche Chemikalien, insbesondere für die Herstellung von Chemiewaffen
  • Dual-Use Güter, also Güter deren Verwendung sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich möglich ist
  • Folterwerkzeuge
  • Konflikt- und Blutdiamanten (KPCS)
  • Kulturgüter
  • Marken- und Produktpiraterie
  • Geschützte Tier- und Pflanzenarten
  • Jugendgefährdende Schriften und Medien sowie verfassungswidrige Schriften
  • Munition und Waffen

Lieferantenerklärung

Porath Customs Agents ist Ihr Berater beim korrekten Einsatz der Lieferantenerklärung.
Die Erklärung für Lieferanten ist ein unscheinbar wirkendes, aber unverzichtbares Dokument für den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Sie enthält den Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware und gibt damit Auskunft, ob für Ihre Ware Präferenzzollsätze gelten.

Präferenzzollsätze sind in Präferenzabkommen festgelegt, die grundsätzlich in zwei Formen unterschieden werden:

  • Autonome Präferenzregelungen: Sie werden von der Europäischen Union einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen oder Gebiete auf der Basis eigener Rechtssetzung im Unions-Zollkodex festgelegt.
  • Präferenzabkommen zwischen der Europäischen Union und anderen Staaten oder Staatengruppen.

Was ist der Unterschied zwischen einer einzelnen Lieferantenerklärung und einer Langzeit-Lieferantenerklärung?

Eine schlichte Lieferantenerklärung wird für einzelne Warenlieferungen abgegeben. Die Langzeit-Lieferantenerklärung hingegen wird für wiederholte Lieferungen über einen bestimmten Zeitraum erstellt. Der längste zulässige Zeitraum für eine LLE ist ein Jahr und gilt für alle in diesem Zeitraum gelieferten und darin beschriebenen Waren.
Wir beraten Sie gerne und geben eine professionelle Erklärung für Sie ab.

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Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.

Heidenkampsweg 81
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Tel.: +49 (40) 8000 50 – 500

Notruf nach 18:00 Uhr:
+49 (40) 8000 50 - 555