Import/Export
Porath Customs Agents ist Ihre Zollagentur mit langjähriger Erfahrung und Know-how. Wir geben Einblicke in unsere Branchen und Ressourcen – und alle Zoll-Sonderfälle:
Von Abfall bis Zahnschmerztabletten – wir kümmern uns um Sie.
Auf die Einfuhr von Waren aus der Lebensmittelbranche wirft der Zoll ein besonders genaues Auge. Porath Customs Agents ist immer auf dem aktuellen Stand der Vorschriften, auch wenn es an Veterinärkontrollen geht.
Lebensmittel tierischen Ursprungs (wie Fleisch, Fisch, Milch oder bestimmte Erzeugnisse daraus) müssen immer im Rahmen einer tierseuchenrechtlichen Untersuchung von einem Amtstierarzt überprüft werden. Deshalb dürfen sie nur über befugte Zollstellen in die Europäische Union eingeführt werden.
Auch einige Lebensmittel nichttierischen Ursprungs (etwa Wildpilze oder Nüsse aus bestimmten Drittländern) müssen beim Veterinär- und Einfuhramt angemeldet werden. Lebensmittel aus Drittländern müssen europarechtliche und einzelstaatliche Kriterien zwingend erfüllen und dürfen die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigen. So dürfen sie beispielsweise keine oder nur geringe Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln aufweisen.
Aufgrund des Artenschutzes kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel, die aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten gewonnen wurden, verboten sein.
Holz und Papier sind weltweit gehandelte und beliebte Rohstoffe. Sie unterliegen spezifischen Vorschriften, die vor allem dem Umweltschutz dienen.
Der Holzimport bestimmter Arten kann auf Grund des Washingtoner Artenschutzabkommens (Schutzstufen I bis III) oder der EU-Schutzstufen A bis D verboten oder aber genehmigungspflichtig werden. Auch die Wiederausfuhr von genehmigt eingeführten Holzarten bedarf einer Erlaubnis durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Verbot von Holzimport kann auch dann erteilt werden, wenn für deren Bau zusätzlich Materialien verwendet wurden, die von anderen geschützten Arten stammen – z.B. afrikanische Musikinstrumente mit Beschlägen aus Elfenbein oder Schildplatt.
Die besonderen Abfallbestimmungen für Altpapier.
Altpapier ist ein weltweit gefragter Rohstoff. Um dem Umweltbestimmungen gerecht zu werden, sind in der DIN EN 643 die erlaubten Zusammensetzungen verschiedener Altpapiersorten genau festgelegt. So soll verhindert werden, dass Altpapier gefährliche chemische oder biologische Substanzen enthält.
Das Sanctioned Party List Screening, UN-Embargos, Einhaltung des Chemiewaffen-Übereinkommens oder Auflagen zur Ausfuhr von Drogenvorprodukten: Zollwaren aus der Chemie- und Pharmabranche stehen auf ihrem Transportweg vor außergewöhnlich hohen Anforderungen.
Die komplexe Zollabfertigung von Chemikalien.
Um Chemikalien korrekt bei Zollbehörden anmelden zu können, gibt es umfangreiche Verzeichnisse: Das Europäische Zollinventar chemischer Erzeugnisse (ECICS) enthält rund 35.400 chemische Bezeichnungen, auch den dazugehörigen Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU für die zolltarifliche Einreihung und wird regelmäßig von der Generaldirektion Steuern und Zollunion aktualisiert.
Das Zollverfahren von pharmazeutischen Produkten.
Die deutschen Zolldienststellen können beim Import von Arzneimitteln und pharmazeutischen Wirkstoffen Sendungen anhalten und prüfen, ob die Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) eingehalten worden sind.
Überprüft werden unter anderem:
Wer Textilien, Kleidung und Schuhe ein- oder ausführt, muss sich auf einige Bestimmungen einstellen. Textilien sind Waren, die von sehr hohen Zollsätzen betroffen ist.
Es gibt zwar keine besonderen Regelungen hinsichtlich des Zollwerts für die Textil-Branche, trotzdem herrscht unter Importeuren gerade im Textilbereich nicht zuletzt seit der letzten Änderung der Dienstvorschrift zum Zollwertrecht große Unsicherheit.
Wichtig in der Textil-Branche:
Der Markenschutz beim Textilimport. Beim Textilimport können Ihre Waren von den Zollbehörden auch auf Verletzung des Markenschutzrechtes überprüft werden. Der Schutz einer Marke entsteht in Deutschland durch Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (§ 4 MarkenG).
Der Markenschutz gilt gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten der EU, wenn die Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante als Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) eingetragen wird.
Das Team von Porath Costum Agents kennt sich in der Textil-Branche aus und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Einreihung und Abfertigung von Textilien, Schuhen und anderer Bekleidungsstücke:
Wer Abfälle importieren oder exportieren will, hat sowohl bei Transporten innerhalb der Europäischen Union als auch im Verkehr mit Drittländern strenge Auflagen zu befolgen. Der Transport ist entweder verboten, unterliegt einer Anzeigepflicht und der Zustimmung nationaler Behörden oder den festgelegten Informationspflichten. Je nachdem um welche Abfall-Art es sich handelt, wie sie verwertet oder beseitigt werden sollen, und welche Mitgliedstaaten und Gebiete auf dem Transportweg gestreift werden.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Abfall zur Beseitigung verboten – ausgenommen sind unter anderem die Einfuhr von Abfall aus Ländern, die Vertragsparteien des Basler Übereinkommens sind. Vor der Abwicklung des Transports ist ein Genehmigungsverfahren, das sogenannte Notifizierungsverfahren, erforderlich.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.
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