Besonderheiten

Import/Export

Porath Customs Agents ist Ihre Zollagentur mit langjähriger Erfahrung und Know-how. Wir geben Einblicke in unsere Branchen und Ressourcen – und alle Zoll-Sonderfälle:
Von Abfall bis Zahnschmerztabletten – wir kümmern uns um Sie.

Heikle Lebensmittel und Agrarwirtschaft

Auf die Einfuhr von Waren aus der Lebensmittelbranche wirft der Zoll ein besonders genaues Auge. Porath Customs Agents ist immer auf dem aktuellen Stand der Vorschriften, auch wenn es an Veterinärkontrollen geht.

Lebensmittel tierischen Ursprungs (wie Fleisch, Fisch, Milch oder bestimmte Erzeugnisse daraus) müssen immer im Rahmen einer tierseuchenrechtlichen Untersuchung von einem Amtstierarzt überprüft werden. Deshalb dürfen sie nur über befugte Zollstellen in die Europäische Union eingeführt werden.

Auch einige Lebensmittel nichttierischen Ursprungs (etwa Wildpilze oder Nüsse aus bestimmten Drittländern) müssen beim Veterinär- und Einfuhramt angemeldet werden. Lebensmittel aus Drittländern müssen europarechtliche und einzelstaatliche Kriterien zwingend erfüllen und dürfen die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigen. So dürfen sie beispielsweise keine oder nur geringe Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln aufweisen.
Aufgrund des Artenschutzes kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel, die aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten gewonnen wurden, verboten sein.

Die Zollexperten von Porath Customs Agents sorgen für einen reibungslosen Fluss Ihrer Warenströme:

  • Wir beantragen und prüfen alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen, die für die Ein- und Ausfuhr benötigt werden.
  • Die richtige Abfertigung von Lebensmitteln, Roh- und Zusatzstoffen sowie Agrarprodukten sind unser Metier.

Holzimport und Handel mit (Alt-)Papier

Holz und Papier sind weltweit gehandelte und beliebte Rohstoffe. Sie unterliegen spezifischen Vorschriften, die vor allem dem Umweltschutz dienen.
Der Holzimport bestimmter Arten kann auf Grund des Washingtoner Artenschutzabkommens (Schutzstufen I bis III) oder der EU-Schutzstufen A bis D verboten oder aber genehmigungspflichtig werden. Auch die Wiederausfuhr von genehmigt eingeführten Holzarten bedarf einer Erlaubnis durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Verbot von Holzimport kann auch dann erteilt werden, wenn für deren Bau zusätzlich Materialien verwendet wurden, die von anderen geschützten Arten stammen – z.B. afrikanische Musikinstrumente mit Beschlägen aus Elfenbein oder Schildplatt.

Die besonderen Abfallbestimmungen für Altpapier.
Altpapier ist ein weltweit gefragter Rohstoff. Um dem Umweltbestimmungen gerecht zu werden, sind in der DIN EN 643 die erlaubten Zusammensetzungen verschiedener Altpapiersorten genau festgelegt. So soll verhindert werden, dass Altpapier gefährliche chemische oder biologische Substanzen enthält.

Unternehmen aus der Holz- und Papierbranche erhalten bei Porath Customs Agents die passende Betreuung:

  • Wir übernehmen die einwandfreie Ein- und Ausfuhr dieser Rohstoffe und daraus hergestellten Produkten.
  • Unsere Mitarbeiter können Holz- und Papier-Unternehmer umfassend in Sachen Vorschriften und Bestimmungen beraten.

Arzneimittel und Chemikalien

Das Sanctioned Party List Screening, UN-Embargos, Einhaltung des Chemiewaffen-Übereinkommens oder Auflagen zur Ausfuhr von Drogenvorprodukten: Zollwaren aus der Chemie- und Pharmabranche stehen auf ihrem Transportweg vor außergewöhnlich hohen Anforderungen.

Die komplexe Zollabfertigung von Chemikalien.

Um Chemikalien korrekt bei Zollbehörden anmelden zu können, gibt es umfangreiche Verzeichnisse: Das Europäische Zollinventar chemischer Erzeugnisse (ECICS) enthält rund 35.400 chemische Bezeichnungen, auch den dazugehörigen Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU für die zolltarifliche Einreihung und wird regelmäßig von der Generaldirektion Steuern und Zollunion aktualisiert.

Das Zollverfahren von pharmazeutischen Produkten.

Die deutschen Zolldienststellen können beim Import von Arzneimitteln und pharmazeutischen Wirkstoffen Sendungen anhalten und prüfen, ob die Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) eingehalten worden sind.

Überprüft werden unter anderem:

  • Die Vorlage der erforderlichen Einfuhrerlaubnisse, Zertifikate und Bescheinigungen.
  • Die Tatsache, dass es sich um zugelassene, registrierte und genehmigte Arzneimittel
    handelt.
  • Die korrekte Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften.
  • Ob Arzneimittel einen deutschsprachigen Beipackzettel enthalten.

Den außergewöhnlich hohen Anforderungen für den Transport von Arzneimittel und Chemikalien werden wir gerne gerecht:

  • Porath Customs Agents garantiert Zoll-Compliance und lenkt Ihre Warenströme ungehindert und termingerecht ans Ziel.
  • Unsere Experten sind mit diesen komplexen Verordnungen bestens vertraut und beraten Sie gerne. Aktuelle und noch detaillierte Informationen zur Ausfuhr von
    Chemikalien sind auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügbar.

Textilien und Schuhe

Wer Textilien, Kleidung und Schuhe ein- oder ausführt, muss sich auf einige Bestimmungen einstellen. Textilien sind Waren, die von sehr hohen Zollsätzen betroffen ist.
Es gibt zwar keine besonderen Regelungen hinsichtlich des Zollwerts für die Textil-Branche, trotzdem herrscht unter Importeuren gerade im Textilbereich nicht zuletzt seit der letzten Änderung der Dienstvorschrift zum Zollwertrecht große Unsicherheit.

Wichtig in der Textil-Branche:

Der Markenschutz beim Textilimport. Beim Textilimport können Ihre Waren von den Zollbehörden auch auf Verletzung des Markenschutzrechtes überprüft werden. Der Schutz einer Marke entsteht in Deutschland durch Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (§ 4 MarkenG).
Der Markenschutz gilt gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten der EU, wenn die Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante als Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) eingetragen wird.

Das Team von Porath Costum Agents kennt sich in der Textil-Branche aus und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Einreihung und Abfertigung von Textilien, Schuhen und anderer Bekleidungsstücke:

  • Wir kennen die Fallstricke bei der Zollwertberechnung genau.
  • Wir unterstützen Sie bei der Einreihung Ihrer Waren in den Zolltarif.
  • Wir helfen Ihnen bei der korrekten Ermittlung des Zollwerts.
  • Wir übernehmen die Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften.
  • Wir schlichten bei Meinungsverschiedenheiten und im Rechtsbehelfsverfahren mit den Zollbehörden.
  • Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsprüfung durch den Zoll.

Ein- und Ausfuhr von Abfall

Wer Abfälle importieren oder exportieren will, hat sowohl bei Transporten innerhalb der Europäischen Union als auch im Verkehr mit Drittländern strenge Auflagen zu befolgen. Der Transport ist entweder verboten, unterliegt einer Anzeigepflicht und der Zustimmung nationaler Behörden oder den festgelegten Informationspflichten. Je nachdem um welche Abfall-Art es sich handelt, wie sie verwertet oder beseitigt werden sollen, und welche Mitgliedstaaten und Gebiete auf dem Transportweg gestreift werden.

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Abfall zur Beseitigung verboten – ausgenommen sind unter anderem die Einfuhr von Abfall aus Ländern, die Vertragsparteien des Basler Übereinkommens sind. Vor der Abwicklung des Transports ist ein Genehmigungsverfahren, das sogenannte Notifizierungsverfahren, erforderlich.

Die Einfuhr von Abfall zur Verwertung ist nur möglich, wenn Abfälle aus Staaten stammen:

  • für die der OECD-Beschluss gilt,
  • die Vertragsparteien des Basler Übereinkommens sind,
  • mit denen die Europäische Union oder einzelne Mitgliedstaaten bilaterale Übereinkünfte oder Vereinbarungen gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens geschlossen haben.

Porath Customs Agents bringt Ihren Müll verlässlich an seinen Bestimmungsort:

  • Wir arbeiten seit Jahren mit Unternehmen aus der Abfallbranche zusammen und kennen die Besonderheiten.
  • Wir sorgen dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt und den überwachenden Zollstellen vorgelegt werden können.

 

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Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.

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