Import/Export
Andere Länder, andere Regeln: Unser zuverlässiges Partnernetz Customs Alliance Europe kümmert sich um europäische sowie internationale Zoll-Komplikationen.
Erfolgt der Transport einer Ware durch ein Staatsgebiet ohne eingeführt und zum freien Verkehr abgefertigt zu werden, spricht man von Transitverkehr. Ebenso, wenn eine Ware in einem Staat in das Zolllagerverfahren überführt wird.
In der EU gilt das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass verbrauchsteuerpflichtige Waren erst in dem Land versteuert werden, in dem sie in den Handel gelangen und verbraucht werden sollen. Im EMCS-Verfahren ist deshalb eine Steueraussetzung für Transitverkehr-Waren möglich. Dafür müssen Sie einen Ausdruck des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) oder ein Dokument aus dem der eindeutige Referenzcode hervorgeht, mitführen – wie Rechnung, Lieferschein oder Frachtbrief.
Porath Customs Agents schickt Sie mit dem Versandverfahren reibungslos durch den Zoll. Waren aus Nicht-EU-Ländern, das Zollgebiet der Union und die Einführung in den Wirtschaftskreislauf verursachen Einfuhrabgaben beim Grenzübertritt.
Die meisten Waren werden jedoch nicht im Einfuhrstaat verzollt und sind direkt für eine Wiederausfuhr vorgesehen. In diesen Fällen kann es notwendig sein, die Waren unverzollt durch die Europäische Union zu befördern. Ein Versandverfahren macht’s möglich, die Verzollung von Waren erst an ihrem endgültigen Bestimmungsort vorzunehmen.
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