Brexit: EU informiert über die Folgen eines Brexit ohne Austrittsabkommen

Eine Abkehr vom Brexit scheint aus Sicht der britischen Regierung sehr unwahrscheinlich. Was genau die Unternehmen erwarten wird, steht aber leider noch in den Sternen. Die EU Kommission informiert auf ihrer Webseite regelmäßig über den aktuellen Stand, und gibt Tipps für die Vorbereitung.

Die EU-Kommission weist in einem am 25. Januar 2018 veröffentlichten Informationsblatt („notice to stakeholders“) darauf hin, dass europäische Unternehmen bei einem „harten“ Brexit für ihre Güter gegebenenfalls Ein- und Ausfuhrgenehmigungen einholen müssen. Sollten sich Großbritannien und die EU nicht über ein Austrittsabkommen einigen können, wird Großbritannien ab dem 30. März 2019 um 0:00 mitteleuropäische Zeit als Drittland angesehen. Die EU-Kommission warnt Wirtschaftsbeteiligte, sich auf ein solches Szenario vorzubereiten. Ebenso weist die EU-Kommission in einem weiteren Informationsblatt darauf hin, dass von britischen Instituten ausgestellte CE-Bescheinigungen bei einem „harten“ Brexit ihre Gültigkeit verlieren.

Ein- und Ausfuhrgenehmigungen müssen eingeholt werden

Die Qualifizierung Großbritanniens als Drittland hätte zur Folge, dass für die Einfuhr bestimmter Waren in die EU Einfuhrgenehmigungen eingeholt werden müssten. Zuvor von den Zollbehörden Großbritanniens ausgestellte Einfuhrlizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn es zu einem „harten“ Brexit kommt. Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU nach Großbritannien sind für zahlreiche Waren Ausfuhrgenehmigungen einzuholen. Die Ein- und Ausfuhrgenehmigungen müssen in Deutschland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Zahlreiche Güter betroffen

Zu den betroffenen Gütern gehören insbesondere:

 

Brexit könnte Auswirkungen auf CE-Kennzeichnung haben

Wird Großbritannien ab dem 30. März 2019 zu einem Drittland, könnte dies Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung haben. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass die gekennzeichnete Ware die geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards der Gemeinschaft erfüllt. Obwohl eine Selbstzertifizierung möglich ist, lassen viele Hersteller oder Importeure ihre Waren von offiziellen Instituten („benannte Stellen“) zertifizieren, die zuvor von den jeweiligen Mitgliedstaaten benannt worden. Für einige Waren, insbesondere Medizinprodukte, ist eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle sogar vorgeschrieben. Die EU-Kommission weist nun darauf hin, dass solche CE-Bescheinigungen bei einem „harten“ Brexit ihre Gültigkeit verlieren. Betroffene Waren dürfen dann nicht mehr in der EU in den Verkehr gebracht werden.

Wie genau der Brexit aussehen wird, ist bisher unklar. Die Experten von Porath Customs Agents bereiten sich auf diverse Szenarien vor und beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Warengeschäfte aus und nach Großbritannien effizient gestalten.

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