Brexit: Vereinigtes Königreich bereitet sich mit neuem Zollgesetz auf EU-Austritt vor

Mit der Verabschiedung des sogenannten „Taxation (Cross-border Trade) Act" (TCBTA) hat das Vereinigte Königreich (VK) seit dem 13. September 2018 ein eigenständiges Zollgesetz. Durch den TCBTA schafft das Vereinigte Königreich die Grundlage dafür, ein von der EU unabhängiges Zollregime zu entwickeln. Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen zur Mehrwertsteuer und zur Einfuhrumsatzsteuer. Das Zollgesetz dient somit der Vorbereitung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus dem europäischen Binnenmarkt. Wie weit sich die zukünftigen Regelungen jedoch von denen des derzeit noch gültigen Zollrechts der EU unterscheiden werden und ab wann der TCBTA in Kraft treten wird, ist derzeit noch unklar und hängt vom Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU ab.

TCBTA soll Unionszollkodex ersetzen

Derzeit gilt für das Vereinigte Königreich noch das Zollrecht der EU, allen voran der Unionszollkodex (UZK) sowie seine Durchführungsverordnungen. Das Vereinigte Königreich wird die EU jedoch wahrscheinlich bis zum 29. März 2019 verlassen (Brexit). Danach wird das Unionsrecht, inklusive dem UZK, in dem Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden. Um nach dem Austritt aus der EU ein von der EU unabhängiges Zollregime schaffen zu können, hat das britische Parlament nun den TCBTA erlassen. Dieser schafft die Grundlage für den Erlass zollrechtliche Regelungen sowie Regelungen zur Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer. Es bedarf für ein vollständiges Zollrechtsregime somit also noch der Ergänzung des Gesetzes durch weitere Durchführungsverordnungen.

Unionszollkodex als Vorbild

Nichtsdestotrotz trifft das neue Zollgesetz im Bereich des Zollrechts bereits einige Grundentscheidungen. Die zollrechtlichen Aspekte des Gesetzes orientieren sich bewusst zunächst an den Regelungen des UZK. Gleiches gilt für die Zollverfahren. So unterscheidet beispielsweise auch der TCBTA zwischen der Einfuhr von Waren zum freien Verkehr und den besonderen Zollverfahren.

Der TCBTA gibt der britischen Regierung jedoch auch die notwendige legislative Flexibilität, auf den derzeit noch nicht absehbaren Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU zu reagieren. So legt das Gesetz die Grundlage für den Erlass von zollrechtlichen Verordnungen zur Schaffung eines eigenen britischen Zolltarifs, zur Eintarifierung von Waren, zur Gewährung von unilateralen Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, bezüglich Quoten und Zollaussetzung sowie zur Einführung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen. Wie diese zollrechtlichen Aspekte ausgestaltet werden sollen, wird jedoch vom TCBTA weitestgehend noch nicht entschieden.

Es wird im TCBTA allerdings deutlich, dass einige Regelungen eine besonders prominente Rolle im zukünftigen britischen Zollrecht spielen sollen, so unter anderem die Rolle des „Authorised Economic Operators“ (AEO). Die Zulassung als AEO erlaubt es Unternehmen, von zahlreichen Erleichterungen in Zollverfahren zu profitieren. Die besondere Relevanz des AEO im TCBTA lässt sich durch die Vielzahl an britischen Firmen erklären, deren Aktivitäten bisher auf den Binnenmarkt beschränkt war. Diese werden nun erstmals mit dem Thema Zoll konfrontiert und sollen durch den AEO entlastet werden.

Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von Brexit-Verhandlungen ab

Wann das neu erlassene Zollgesetz seine Wirksamkeit entfalten soll, ist hingegen unklar und hängt von dem Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU ab. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand soll das Zollrecht der Union noch nicht mit dem Tag des Austritts des VK aus der EU am 29. März 2019, sondern erst mit Ablauf des Jahres 2020 seine Gültigkeit für das VK verlieren. So wurde im Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine Übergangsphase für den Zeitraum nach dem EU-Austritt des VK bis Ende 2020 vereinbart. In dieser soll der UZK sowie all seine Durchführungsverordnungen weiterhin Gültigkeit im Vereinigten Königreich behalten. Diese Übergangsphase tritt jedoch nur im Rahmen eines umfassenden Austrittsabkommens in Kraft. Sollte das Vereinigte Königreich die EU somit ohne Abkommen verlassen („hard Brexit“), würde das neue Zollgesetz voraussichtlich doch bereits ab dem Austrittszeitpunkt am 29. März 2019 in Kraft treten.

Es bleibt somit essentiell, die Entwicklungen der Brexit-Verhandlungen zwischen der EU und dem VK weiter zu beobachten. Von dem Ausgang der Verhandlungen wird nicht nur der Zeitraum des Inkrafttretens des eigenständigen britischen Zollrechts, sondern auch sein Inhalt abhängen. Die Folgen des Ausgangs der Verhandlungen sind somit insbesondere für Ausführer in das Vereinigte Königreich nicht zu unterschätzen.

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