Brexit: Vereinigtes Königreich schließt Handelsabkommen für die Zeit nach dem EU-Austritt

Das Vereinigte Königreich will nach dem EU-Austritt zahlreiche Handelsabkommen der EU mit Drittländern fortführen. Zu diesem Zweck verhandelt die Regierung des Vereinigten Königreichs bereits seit einiger Zeit mit Drittländern. Nun hat das Vereinigte Königreich eine tabellarische Übersicht der Handelsabkommen veröffentlicht, die nach dem EU-Austritt in Bezug auf das Vereinigte Königreich weiterhin gelten sollen. Die Liste gibt auch Aufschluss darüber, mit welchen Drittländern die Verhandlungen kurz vor ihrem Abschluss stehen.

„Roll-over“ von EU-Handelsabkommen auf das Vereinigte Königreich

Einige Handelsabkommen der EU mit Drittländern gelten nach dem Brexit automatisch in Bezug auf das Vereinigte Königreich weiter. Viele Abkommen müssen allerdings noch umgewandelt werden, da Vertragspartner regelmäßig die EU ist, und nicht das Vereinigte Königreich als solches. Ohne die Nachverhandlungen würden zahlreiche Abkommen ihre Geltung verlieren – das Vereinigte Königreich ist schließlich nicht mehr Mitglied der EU und damit auch nicht Teil der Verträge. Daher verhandelt das Vereinigte Königreich derzeit aktiv mit Drittländern, um viele Abkommen rechtzeitig umzuwandeln (sog. „roll-over“).

Freihandelsabkommen mit der Schweiz

Mit der Schweiz ist dies beispielsweise kürzlich bereits gelungen: Das Vereinigte Königreich und die Schweiz wollen nach dem vollständigen EU-Austritt ein Freihandelsabkommen abschließen, das die bestehenden Verträge im Wesentlichen fortführt. Insbesondere sollen bestimmte Kapitel des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) fortgeführt werden. Ebenso planen die Schweiz und das Vereinigte Königreich, die Agrarabkommen zwischen der EU und der Schweiz in Bezug auf das Vereinigte Königreich fortzuführen.

Abkommen greifen nach der Übergangsphase oder bei einem „harten“ Brexit

Die neuen, bilateralen Abkommen greifen allerdings erst, wenn entweder die durch das Austrittsabkommen geplante Übergangsphase abgeschlossen ist oder das Austrittsabkommen überhaupt nicht angenommen wird („harter“ Brexit). Denn während der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich – trotz seines formellen Austritts aus der EU – wie ein Mitgliedstaat behandelt. Auch die Handelsabkommen der EU beanspruchen in diesem Fall weiterhin Geltung in Bezug auf das Vereinigte Königreich.

MJ

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