Einige Handelsabkommen der EU mit Drittländern gelten nach dem Brexit automatisch in Bezug auf das Vereinigte Königreich weiter. Viele Abkommen müssen allerdings noch umgewandelt werden, da Vertragspartner regelmäßig die EU ist, und nicht das Vereinigte Königreich als solches. Ohne die Nachverhandlungen würden zahlreiche Abkommen ihre Geltung verlieren – das Vereinigte Königreich ist schließlich nicht mehr Mitglied der EU und damit auch nicht Teil der Verträge. Daher verhandelt das Vereinigte Königreich derzeit aktiv mit Drittländern, um viele Abkommen rechtzeitig umzuwandeln (sog. „roll-over“).
Mit der Schweiz ist dies beispielsweise kürzlich bereits gelungen: Das Vereinigte Königreich und die Schweiz wollen nach dem vollständigen EU-Austritt ein Freihandelsabkommen abschließen, das die bestehenden Verträge im Wesentlichen fortführt. Insbesondere sollen bestimmte Kapitel des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) fortgeführt werden. Ebenso planen die Schweiz und das Vereinigte Königreich, die Agrarabkommen zwischen der EU und der Schweiz in Bezug auf das Vereinigte Königreich fortzuführen.
Die neuen, bilateralen Abkommen greifen allerdings erst, wenn entweder die durch das Austrittsabkommen geplante Übergangsphase abgeschlossen ist oder das Austrittsabkommen überhaupt nicht angenommen wird („harter“ Brexit). Denn während der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich – trotz seines formellen Austritts aus der EU – wie ein Mitgliedstaat behandelt. Auch die Handelsabkommen der EU beanspruchen in diesem Fall weiterhin Geltung in Bezug auf das Vereinigte Königreich.
MJ
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