Die Aufgaben der Zollverwaltung

Zoll? Das sind doch die, die am Flughafen das Reisegepack nach zuviel mitgebrachten Zigaretten, oder anderen geschmuggelten Waren durchforsten? Zum Grundverständis des Zollwesens gehört auch die Kenntnis darüber, welche Aufgaben die Zollverwaltung in Bezug auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr wahrnimmt.

Die Aufgaben der Zollverwaltung unterziehen sich einem stetigen Wandel. Durch das bereits 1948 in Kraft getretene GATT Abkommen (General Agreement on Tariffs and Trade) wurden bis Mitte der 1990er Jahre bereits viele Zölle und Handelshemmnisse abgebaut. Zudem wurde die Europäische Union (EU) auf inzwischen 28 Mitgliedstaaten erweitert, es bestehen bereits umfangreiche Freihandelsabkommen (z.B. mit Südkorea und Kanada), und einige sind noch in Vorbereitung (z.B. mit Japan). Warum also gibt es die Zollverwaltung heute noch?

Nach wie vor ist es eine der wichtigsten Aufgaben des Zolls, auf Waren, die aus Drittländern in die EU importiert werden, Eingangsabgaben zu erheben. Zu den Eingangsabgaben zählt nicht nur der Zoll, sondern auch spezifische Zölle für Agrarprodukte, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), und Verbrauchsteuern (z.B. Kaffeesteuer, Tabaksteuer). Seit Januar 2014 erhebt der Zoll auch die KFZ-Steuer. Den größten Anteil tragen die Verbrauchsteuern zu den Einnahmen bei.

Zu den Aufgaben des Zolls gehört es aber auch, die heimische Wirtschaft der EU zu schützen. Viele Produkte können heute zu einer ähnlichen hohen Qualität, dabei aber viel billiger, in fernöstlichen Ländern wie China produziert werden. Um Produktionsbetriebe in der EU vor Billigprodukten zu schützen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die heimische Wirtschaft in der EU zu schützen. Zu solchen Maßnahmen gehören insbesondere Antidumpingzölle, die verhängt werden können, wenn Waren billiger in die EU verkauft werden, als sie auf dem heimischen Markt des Produzenten im Drittland angeboten werden. Als weitere Maßnahme sind Kontingente zu nennen, die nur eine bestimmte Menge an Einfuhren zu ermäßigten Zollsätzen erlauben.

Der Schutz der Gesellschaft ist eine weitere, wichtige Aufgabe, die der Zoll wahrnimmt. Dahinter verbergen sich Schlagwörter wie illegale Drogen, Produktpiraterie, Produktsicherheit oder Artenschutz. Der Zoll hat die Aufgabe, die vielfältigen Bestimmungen in Bezug auf Verbote und Beschränkungen (§2 ZollVG) beim Import und Export von Waren zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen genügen. Waren, die unter diese Kontrollpflichten fallen, unterliegen dadurch einer höheren Kontrolldichte als Waren, für die keine Verbote und Beschränkungen vorgesehen sind.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 entfernt sich das Zollrecht zunehmend von seiner ursprünglichen Bestimmung als Abgabenrecht und wird verstärkt als Sicherheitsrecht wahrgenommen. Seit 2009 müssen alle Waren, die importiert oder exportiert werden, dem Zoll vor Verladung angemeldet werden. Aufgrund dieser Vorabanmeldungen (summarische Ausgangsanmeldung/ASumA im Export, summarische Eingangsanmeldung/ESumA im Import) führt der Zoll im ersten Eingangshafen der EU eine sicherheitsbasierte Risikoanalyse durch.

Darüber hinaus wurde die Bewilligung als AEO (Authorized Economic Operator) eingeführt. AEO kann nur werden, wer dem Zoll seine Zuverlässigkeit – insbesondere steuerliche Zuverlässigkeit – und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards nachweist. Die obligatorische Prüfung der Geschäftspartner aufgrund der Anti-Terror-Verordnung (Sanktionslistenprüfung, Mitarbeiterscreening) ist ebenfalls eine Folge der Anschläge des 11. Septembers 2001. Bei der Ausfuhr kommt dem Thema Exportkontrolle eine besondere Bedeutung zu. Hierdurch soll die Lieferung von Waren mit einem doppelten Verwendungszweck (also Waren, die sowohl eine zivile, als auch militärische Verwendung haben) in bestimmte Länder kontrolliert werden. In den Themenbereich der Exportkontrolle fällt auch die Einhaltung von Sanktionen und Embargos, die derzeit z. B. gegenüber Syrien, dem Iran, Russland u. a. gelten.

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