Die Bedeutung der Europäischen Union

Zoll EU

Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen mehr - das stimmt. Dennoch, oder gerade deshalb, kommt der Europäischen Union eine große Bedeutung im Außenhandel zu.

Die EU wurde ursprünglich als EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) mit den Gründungsstaaten Deutschland, Italien, Frankreich, Niederlande, Belgien und Luxemburg im Jahr 1957 gegründet. 1973 kamen Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich hinzu, im Jahr 1981 folgte Griechenland und 1986 Portugal und Spanien. Die EWG war ein Zusammenschluss unabhängiger Staaten, die das Ziel einer gemeinsamen Wirtschaftsförderung hatte.

Aus der EWG ging durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 die Europäische Gemeinschaft (EG) hervor. 16 Jahre später, am 1. Dezember 2009, ging mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Europäische Union (EU) aus der EG hervor.

Seit dem 1. Januar 1993 besteht innerhalb der EU ein gemeinsamer Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital innerhalb der EU ermöglicht.

Mit dem Artikel 28 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ehemals Artikel 23 EG Vertrag) führte die EU ein Verbot der Erhebung von Ein- und Ausfuhrzöllen zwischen den Mitgliedstaaten ein. Das Verbot erstreckt sich auch auf Abgaben gleicher Wirkung. Zudem wurde ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittländern eingeführt. Die EU ist demnach eine Zollunion, die zwischen den Mitgliedstaaten geschlossen wurde. Die wesentlichen Unterschiede der Zollunion in der EU zu einer Freihandelszone wie der EFTA oder NAFTA sind:

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