Die Zolltarifnummer

Der Zolltarifnummer - oder auch Warennummer - kommt im Außenhandel eine tragende Rolle zu.

Die Zolltarifnummer (auch Warennummer genannt) stellt ein wichtiges, und zugleich komplexes Element der Zollabfertigung dar. Bei der elektronischen Zollabfertigung werden viele Angaben mittels einer unüberschaubaren Fülle an speziellen Codierungen an den Zoll übermittelt. Trotzdem stellt die Auswahl der richtigen Zolltarifnummer eine besondere Herausforderung im Rahmen der Zollabfertigung dar. Die Zolltarifnummer entscheidet bei der Ausfuhr über zahlreiche Maßnahmen, wie z. B.:

Nicht nur bei der Einfuhr muss die Zolltarifnummer angegeben werden. Im Ausfuhrverfahren ist die statistische Warennummer für die Exportkontrolle von Bedeutung. Anhand der Warennummer kann erst festgestellt werden, ob die Ware von der Ausfuhrliste betroffen ist, ob eventuell eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, oder ob sogar die Ausfuhr nicht erlaubt ist.

Der Zoll benötigt in der Zollanmeldung außer der Zolltarifnummer immer noch eine genaue Warenbeschreibung, um kontrollieren zu können, ob die angegebene Zolltarifnummer zu der Ware passt. Hierbei ist es wichtig, nicht den Text aus dem Zolltarif wiederzugeben, sondern die Ware so genau zu beschreiben, dass eine Einreihung in den Zolltarif zweifellos möglich ist.

Die vorsätzliche Angabe einer falschen Zolltarifnummer, um weniger Zoll zu bezahlen oder um Genehmigungspflichten zu umgehen, kann als Steuerstraftat geahndet werden, wenn z. B. die falsch angegebene Zolltarifnummer eine Verkürzung von Eingangsabgaben zur Folge hat.

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