Derzeit wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll erhoben, Erstattungen werden jedoch von den Ländern gewährt. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten haben zur Folge, dass die Einfuhrumsatzsteuer beim Import von Waren zunächst vollständig gezahlt werden muss. Erst nach einem langwierigen Verfahren werden dann durch die Länder Erstattungen gewährt. Importeure haben regelmäßig hohe Finanzierungskosten und Liquiditätsbelastungen, da sie für die vollständige Einfuhrumsatzsteuer in Vorleistung treten, bis die Erstattungen gewährt werden. Dadurch entstehen Kosten für Zwischenfinanzierungen, Bürgschaften etc., die in einem effizienten Erhebungsverfahren nicht entstehen würden.
Auf Initiative der Länder Hamburg, Bremen, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat sich die Amtschefkonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz nun einstimmig darauf geeinigt, das Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu verschlanken und zu entbürokratisieren. In Zukunft soll es möglich sein, über ein Verrechnungsmodell nur die tatsächlich anfallenden Steuern zu zahlen. Ähnliche Modelle wurden in den letzten Jahren bereits von zahlreichen Mitgliedstaaten der EU erfolgreich eingeführt.
Die Vereinfachung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll vor allem auch die Logistikstandorte in Deutschland – insbesondere Häfen und Flughäfen – stärken. Durch attraktivere Bedingungen soll die Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland vermieden werden. Importeure dürften erheblich entlastet werden, da der Verwaltungsaufwand und Finanzierungskosten sinken. Wann die Änderungen in Kraft treten und wie diese konkret aussehen, ist bisher nicht bekannt.
Porath Customs Agents wird die Initiative weiterhin beobachten und hält Sie stets auf dem Laufenden. Unsere Experten beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Themen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
MJ
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