EU-Kommission veröffentlicht Übersicht zu möglichen Brexit-Szenarien

Die EU-Kommission hat am 21. Februar 2018 eine Übersicht zu den möglichen Brexit-Szenarien und ihre Auswirkungen auf Wirtschaftsbeteiligte veröffentlicht. Die Übersicht geht vor allem auf die möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens ein. Einen Schwerpunkt bilden dabei Regulierungsfragen, insbesondere in den Sektoren Automobile, Chemie und Landwirtschaft.

Freihandelsabkommen als mögliches Brexit-Szenario

Die auf der Webseite der EU-Kommission erhältliche PowerPoint-Präsentation hebt zunächst den Grundsatz der europäischen Verhandlungsposition hervor: Großbritannien darf nach einem EU-Austritt nicht dieselben Rechte und Vorteile haben, wie als vollwertiges EU-Mitglied. Es müsse eine Balance zwischen Rechten und Verpflichtungen hergestellt werden. Im Ergebnis scheint die EU-Kommission daher davon auszugehen, dass langfristig ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien abgeschlossen wird. Die Konsequenzen eines solchen Freihandelsabkommens, insbesondere in Gegenüberstellung zu den derzeit anwendbaren EU-Regeln, werden in der Übersicht angerissen.

Binnenmarkt vs. Freihandelsabkommen

Die Übersicht stellt den derzeit noch in Großbritannien anwendbaren EU-Binnenmarkt einem etwaigen Freihandelsabkommen gegenüber. Dabei wird schnell deutlich, welche Herausforderungen selbst bei Abschluss eines umfassenden Freihandelsabkommens drohen: Während die EU aufgrund des Binnenmarktes eine einheitliche Regulierung des Warenhandels durch ihre Institutionen sicherstellt, würde Großbritannien im Falle des Austritts ihre Regulierungsautonomie zurückerlangen. Wirtschaftsbeteiligte müssten sich – wie bei sonstigen Drittländern – mit unterschiedlichen Regulierungsregimen auseinandersetzen. Gerade im Bereich Warensicherheit und Verkehrsfähigkeit von Produkten – hier insbesondere auch im Medizinsektor – kommt auf Wirtschaftsbeteiligte im Zweifel ein erheblicher Mehraufwand zu.

Großbritannien will sich nicht der Rechtsprechung des EuGHs unterwerfen

Die Übersicht setzt sich auch mit der Frage auseinander, wie mit den sog. „red lines“ Großbritanniens umzugehen ist und welche Folgen die roten Linien für den Abschluss eines Folgeabkommens haben. Großbritannien hat beispielsweise bereits deutlich gemacht, dass es sich nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterwerfen will und auch eine eigene Handelspolitik anstrebt. Fällt der EuGH als Schlichtungsorgan weg, kann dies schnell zu einer Auseinanderentwicklung der Regulierungsregeln führen, was den Warenaustausch zwischen beiden Wirtschaftsräumen beschwert. Obwohl die britische Verhandlungsposition nach wie vor eine zukünftige Beziehung mit der EU anstrebt, die enger ist als die „normaler“ Freihandelspartner, sieht die EU-Kommission aufgrund der starren roten Linien Großbritanniens kaum Möglichkeiten, eine solche besondere Beziehung zu gewährleisten.

Besonderer Schwerpunkt auf die Sektoren Automobil, Chemie und Landwirtschaft

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Übersicht auf die regulatorischen Auswirkungen eines Brexit auf die Sektoren Automobil, Chemie und landwirtschaftliche Produkte. Die EU-Kommission warnt, dass sich Wirtschaftsbeteiligte gerade in diesen Bereichen darauf vorbereiten sollten, dass Großbritannien zu einem Drittland wird. Im Automobilsektor könnte der Brexit zum Beispiel zur Folge haben, dass von britischen Behörden ausgestellte Zulassungen für Kraftfahrtzeuge in der EU keine Geltung beanspruchen. In diesem Falle wäre eine erneute Zulassung durch eine Behörde der übrigen EU-Mitgliedstaaten notwendig. Ähnliche Probleme ergeben sich bei anderen Produkten, da beispielsweise die CE-Kennzeichnung durch britische Stellen in der EU nicht mehr anerkannt werden kann.

Wie können wir Sie beim Brexit unterstützen?

Der Brexit ist für den 30. März 2019 geplant. Derzeit führen wir eine kurze Umfrage durch, um den Bedarf unserer Kunden richtig einzuschätzen und dort Hilfestellung zu leisten, wo sie benötigt wird. Unter folgendem Link können Sie an der Umfrage teilnehmen:

https://www.surveymonkey.de/r/PCA-Brexit

 

MJ

 

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.

Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Deutschland

Tel.: +49 (40) 8000 50 – 500

Notruf nach 18:00 Uhr:
+49 (40) 8000 50 - 555