EU Kommission weitet phytosanitäre Kontrolle von Verpackungsholz ab 1. Oktober 2018 deutlich aus

Bereits seit dem Jahr 2013 wird Verpackungsholz bei der Einfuhr in die EU an der ersten Eingangszollstelle phytosanitär auf Schädlinge und Einhaltung der Kennzeichnungspflichten untersucht. Bislang betraf dies nur Waren der Kapitel 25, 68, 69, und 72.

Jetzt hat die EU Kommission mit dem Durchführungsbeschluss EU/2018/1137 die Anmeldepflicht auf 43 weitere Kapitel ausgeweitet. Die zusätzlichen Kontrollen treten bereits zum 1. Oktober 2018 in Kraft und sind aufgrund des deutlich erweiterten Warenkreises von großer Bedeutung für die Wirtschaft, insbesondere für Logistikunternehmen.

Grund für die Erweiterung des Warenkreises für Verpackungsholz auf die Herkunftsländer China und Weißrussland (Belarus) ist, dass bei der Einfuhr sowohl Schädlingsbefall als auch Mängel bei den Kennzeichnungspflichten festgestellt wurden.

Welche Codenummern von der neuen Verpackungsverordnung betroffen sind ist aus dem Anhang I des Durchführungsbeschlusses 2018/1137 detailliert beschrieben.

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