Eurasische Wirtschaftsunion: Neuer Zollkodex in Kraft

Am 1. Januar 2018 trat der neue Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion in Kraft. Kernstück des neuen Zollkodex ist die verpflichtende Umstellung auf elektronische Zollanmeldungen. Der neue Zollkodex gilt für den Warenhandel nach Russland, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien.

Neuer Zollkodex seit 1. Januar 2018 in Kraft

Der neue Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion ist schon seit längerem in Arbeit und sollte bereits 2017 in Kraft treten. Nachdem nun auch Weißrussland den Zollkodex angenommen und ratifiziert hat, trat er am 1. Januar 2018 in Kraft. Der Eurasischen Wirtschaftsunion gehören derzeit fünf Staaten an: Russland, Kasachstan, Weißrussland, Kirgisistan und Armenien. Der neue Zollkodex wird in diesen Ländern ab sofort angewendet.

Neuer Zollkodex setzt auf Digitalisierung

Der neue Zollkodex sieht insbesondere eine stärkere Digitalisierung des Zollwesens vor. Zollanmeldungen sollen zukünftig nur noch in elektronischer Form abgegeben werden. Das papiergestützte Verfahren entfällt weitestgehend und soll nur noch in Ausnahmefällen zum Tragen kommen. Eine weitere praktische relevante Änderung betrifft die Verpflichtung zur Vorlage von Begleitdokumenten: Der elektronischen Zollanmeldung sind zunächst keine Begleitdokumente beizufügen. Diese sind erst im Rahmen der Risikobewertung nachzureichen. Die Mitgliedstaaten erhoffen sich von diesem Verfahren einen geringeren Verwaltungsaufwand und eine effizientere Zollabwicklung.

Mitgliedstaaten wollen sich besser vernetzen

Zudem haben die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion eine bessere Vernetzung ihrer Datenbanken beschlossen. Zukünftig soll es den Zollbehörden möglich sein, zuvor in die Datenbanken aufgenommene Zertifikate und Bewilligungen direkt im Rahmen der Zollabfertigung abzurufen. Der neue Zollkodex richtet auch den „single-point-of-contact“ für Wirtschaftsbeteiligte ein, um die Kommunikation zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten zu verbessern.

Neuer Zollkodex will kürzere Wartezeiten

Durch eine effizientere Gestaltung der Zollabwicklung hoffen die Mitgliedstaaten, Wartezeiten zu verkürzen. Die Fristen zur Freigabe von Waren sollen deutlich kürzer werden. Nach dem neuen Zollkodex sollen Waren im Regelfall schon innerhalb von vier Stunden nach Registrierung der Zollanmeldung freigegeben werden. Zuvor betrug die Frist einen Tag. Außerdem sind die Verweise auf nationale Zollvorschriften im neuen Zollkodex spürbar zurückgegangen. Wirtschaftsbeteiligte profitieren dadurch von mehr Übersichtlichkeit und einem etwas transparenteren Regelwerk.

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MJ

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