Exportkontrolle: Belgische Unternehmen wegen Chemieexporte nach Syrien angeklagt

Drei Belgische Unternehmen sowie zwei ihrer Manager müssen sich ab dem 15. Mai vor belgischen Gerichten für mutmaßliche Verstöße gegen die Syrien-Sanktionen der EU verantworten. Die belgischen Zollbehörden werfen ihnen vor, ohne vorherige Genehmigung Chemieerzeugnisse, welche zur Herstellung von Chemiewaffen verwendet werden können, illegal nach Syrien exportiert zu haben.

Unternehmen sollen gegen Syrien-Sanktionen verstoßen haben

Laut den zuständigen Zollbehörden sollen die angeklagten Unternehmen die Chemikalien Isopropanol, Aceton, Methanol sowie Dichloromethan ohne vorherige Genehmigung nach Syrien exportiert haben. Dies würde gegen die im Jahre 2013 im Rahmen des Syrien-Konflikts von der EU erlassenen Sanktionen (Verordnung (EU) Nr. 697/2013 vom 22. Juli 2013 (Abl. Nr. L 198/28 vom 23. Juli 2013) verstoßen. Konkret würde dies einen Verstoß gegen die darin geregelte Genehmigungspflicht für die Ausfuhr, den Verkauf und die Lieferung oder die Weitergabe bestimmter Waren, welche zur internen Repression oder zur Herstellung und Instandhaltung von entsprechenden Gütern verwendet werden können, verstoßen. Eine solche Pflicht hätte auch für die streitgegenständlichen exportierten Chemikalien, welche sowohl für die Herstellung von Farben und Lacken, als auch für die Herstellung chemischer Waffen (z.B. Sarin) verwendet werden können, bestanden.

Ausfuhr war genehmigungspflichtig

Auslöser der Untersuchungen waren Berichten zufolge Nachforschungen der deutschen Nichtregierungsorganisation Syrien Archive sowie der Webseite Bellingcat, welche die belgischen Behörden auf die Exporte der Unternehmen aufmerksam machten. Eine daraufhin von den belgischen Zollbehörden durchgeführte interne Untersuchung kam ebenso zu dem Schluss, dass bei Transaktionen der drei Unternehmen zwischen Mai 2014 und Dezember 2016 nach Syrien und dem Libanon Unregelmäßigkeiten vorgelegen hätten. So hätte für die in einer Menge von mehreren hundert Tonnen ausgeführten Chemikalien eine Ausfuhrgenehmigung bei den zuständigen Flämischen Behörden beantragt werden müssen. Nicht nur ist dies nicht geschehen: die zuständigen Behörden hatten bereits zuvor in einem ähnlich gelagerten Fall des Exports von Chemikalien mit doppeltem Verwendungszweck nach Syrien eine Genehmigung verweigert.

Unternehmen wollen in gutem Glauben gehandelt haben

Die betroffenen Unternehmen, welche allesamt als Teil einer Lieferkette für die Ausfuhr verantwortlich gemacht werden, weisen jegliche Schuld von sich. So hätten sie in gutem Glauben gehandelt, da sie keine Kenntnis der Genehmigungsbedürftigkeit gehabt hätten und darüber zuvor von den belgischen Behörden auch nicht informiert worden seien. Ferner geben sie an, bereits seit über zehn Jahren mit privaten Unternehmen in Syrien zusammen zu arbeiten, welche nicht mit dem Syrischen Regime in Verbindung stünden. Der Prozess gegen die Unternehmen und die drei Manager beginnt am 15. Mai 2018.

Der Fall zeigt anschaulich, wie vorsichtig Unternehmen bei der Ausfuhr von Gütern in sensible Gebiete sein müssen. Die ausgeführten Chemikalien können zur Herstellung von Lacken und Farben verwendet werden – aber eben auch zur Herstellung chemischer Kampfstoffe. Vermeiden Sie leichtfertige Verstöße gegen Sanktionen indem Sie sich umfassend beraten lassen. Wir unterstützen Sie gerne.

SR

Quelle: World Trade Controls Blog

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.

Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Deutschland

Tel.: +49 (40) 8000 50 – 500

Notruf nach 18:00 Uhr:
+49 (40) 8000 50 - 555