Exportkontrolle: EU aktualisiert Anhang I der Dual-Use-Verordnung

Durch die Verabschiedung der jährlichen delegierten Verordnung hat die Europäische Kommission am 10. Oktober 2018 die Güterliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009 (ABl. Nr. L 134/1 vom 29. Mai 2009) aktualisiert. Hauptziel der Aktualisierungen ist es, die Dual-Use-VO an die Beschlüsse der internationalen Nichtverbreitungsregime und Exportkontrollvereinbarungen aus dem Jahr 2017 anzupassen.

Regelmäßige Aktualisierung der Güterlisten und Umsetzung

Die in Anhang I der EG-Dual-Use-VO genannten, kontrollpflichtigen Güter orientieren sich an den Vorgaben internationaler Verträge und Verpflichtungen sowie den Kontrolllisten internationaler multilateraler Exportkontrollregime, insbesondere dem Wassenaar-Abkommen, der Nuclear Suppliers Group, der Australia Group sowie des Missile Technology Control Regimes (MTCR). Besonders die Listen dieser Exportkontrollregime unterliegen stetigen Änderungen. Diese werden von der EU Kommission durch die Aktualisierung von Anhang I und IV der Verordnung umgesetzt.

Inhaltliche Änderungen der Anhänge I und IV

Ein Großteil der nun vorgenommenen Anpassungen basieren auf Änderungen, welche im Rahmen der Plenarsitzung des Wassenaar-Abkommens im Jahr 2017 vereinbart wurden:

Darüber hinaus wurden einige Änderungen umgesetzt, die im Jahr 2017 vom Missile Technology Control Regime beschlossen wurden:

Anhang I der Dual Use-VO wird ebenso gemäß der Beschlüsse der Nuclear Suppliers Group aus dem Jahr 2017 geändert:

Die von der Australia Group 2017 vereinbarten Änderungen umfassen:

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die von der EU-Kommission vorgelegte delegierte Verordnung wird voraussichtlich zwei Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, falls der Europäische Rat oder das Europäische Parlament innerhalb dieser Zeit nicht widersprechen sollten. Als geplanter Veröffentlichungstermin ist der 14. Dezember 2018 vorgesehen.

Die Dual-Use-VO umfasst eine Vielzahl von Gütern, die verschiedenen Genehmigungspflichten unterliegen können. Nicht immer ist für Unternehmen erkennbar, ob eine Ware von der Dual-Use-VO erfasst ist. Die Experten von Porath Customs Agents unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um das Thema Exportkontrolle.

SR

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