Exportkontrolle: EU aktualisiert Anhang I der Dual-Use-Verordnung
Durch die Verabschiedung der jährlichen delegierten Verordnung hat die Europäische Kommission am 10. Oktober 2018 die Güterliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009 (ABl. Nr. L 134/1 vom 29. Mai 2009) aktualisiert. Hauptziel der Aktualisierungen ist es, die Dual-Use-VO an die Beschlüsse der internationalen Nichtverbreitungsregime und Exportkontrollvereinbarungen aus dem Jahr 2017 anzupassen.
Regelmäßige Aktualisierung der Güterlisten und Umsetzung
Die in Anhang I der EG-Dual-Use-VO genannten, kontrollpflichtigen Güter orientieren sich an den Vorgaben internationaler Verträge und Verpflichtungen sowie den Kontrolllisten internationaler multilateraler Exportkontrollregime, insbesondere dem Wassenaar-Abkommen, der Nuclear Suppliers Group, der Australia Group sowie des Missile Technology Control Regimes (MTCR). Besonders die Listen dieser Exportkontrollregime unterliegen stetigen Änderungen. Diese werden von der EU Kommission durch die Aktualisierung von Anhang I und IV der Verordnung umgesetzt.
Inhaltliche Änderungen der Anhänge I und IV
Ein Großteil der nun vorgenommenen Anpassungen basieren auf Änderungen, welche im Rahmen der Plenarsitzung des Wassenaar-Abkommens im Jahr 2017 vereinbart wurden:
- Änderung der Kontrollen bzgl. Mess- und Prüfmitteln (2B006) und neue Kontrolle von Winkelmessgeräten;
- Löschung der Kontrollen von Robotern mit 3D-Bildverarbeitung (2B007a);
- Löschung der Kontrollen der Technologie für numerische Steuereinheiten (2E003b) und Steuer-Befehlsgeneratoren für Werkzeugmaschinen (2E003d);
- Neuer Kontrolleintrag für elektrooptische Modulatoren (3A001i);
- Neuer Eintrag für die Halbleiterfertigung von Maskensubstratrohlingen (3B001j);
- Neue Beschränkungen für „Upgrades“ von Intrusionssoftware (4D004);
- Neue Beschränkungen der Technologien für die Offenlegung von Sicherheitslücken und die Reaktion auf Cybervorfälle (4E001);
- Neue Kontrolle für Focal Plane Array (FPA) Ausleseschaltungen (ROIC) (6A002f);
- Löschung der Kontrollen für Geräte für Hochgeschwindigkeits-Filmaufnahmen und mechanische Kameras (6A003a);
- Ergänzung neuer Parameter für den korrigierten spezifischen Kraftstoffverbrauch von kontrollierten Schiffsgasturbinensteuerungen (9A002);
- Verschärfung der Kontrollen für bodengestützte Raumfahrtkontrollgeräte (9A004);
- Änderung der Softwaresteuerung zum Testen von Gasturbinenflugtriebwerken (9D004b).
Darüber hinaus wurden einige Änderungen umgesetzt, die im Jahr 2017 vom Missile Technology Control Regime beschlossen wurden:
- Neue Parameter für die Erfassung von Chargenmischern (1B117);
- Beschränkung des Kontrollumfangs für Fließdrückmaschinen (2B109) auf die Raketenproduktion;
- Änderung der Erfassung von Satellitennavigationssystemen (7A105), sodass sowohl regionale als auch globale Systeme umfasst werden;
- Ergänzen der Kontrolle von Turbojet-/Turboantriebwerken um Trockengewichts- und Rotordurchmesserparameter.
Anhang I der Dual Use-VO wird ebenso gemäß der Beschlüsse der Nuclear Suppliers Group aus dem Jahr 2017 geändert:
- Neuen Güterlistenposition für Lithium-Zielbaugruppen (1B235), um den Dual-Use-NPG-Eintrag 2.A.4 zu reflektieren;
- Streichen der Kontrollen für Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen (1B229).
Die von der Australia Group 2017 vereinbarten Änderungen umfassen:
- Ergänzung von 1C350 um einen CWÜ-relevanten Stoff;
- Neudefinierung der Kontrolle genetischer Elemente;
- bestimmte Ergänzungen bzgl. der Kontrollen sowohl für chemische als auch für biologische Herstellungsausrüstungen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die von der EU-Kommission vorgelegte delegierte Verordnung wird voraussichtlich zwei Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, falls der Europäische Rat oder das Europäische Parlament innerhalb dieser Zeit nicht widersprechen sollten. Als geplanter Veröffentlichungstermin ist der 14. Dezember 2018 vorgesehen.
Die Dual-Use-VO umfasst eine Vielzahl von Gütern, die verschiedenen Genehmigungspflichten unterliegen können. Nicht immer ist für Unternehmen erkennbar, ob eine Ware von der Dual-Use-VO erfasst ist. Die Experten von Porath Customs Agents unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um das Thema Exportkontrolle.
SR