Neues Merkblatt zur Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert

Dokument, auf dem ein Kugelschreiber liegt

Die Generalzolldirektion und die Bundesstelle Zollwert haben ein neues Merkblatt zur Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert veröffentlicht.

Die Generalzolldirektion und die Bundesstelle Zollwert haben ein neues Merkblatt zur Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert veröffentlicht. Anhand praktischer Beispiele und unter Berücksichtigung einschlägiger Gerichtsurteile, Gutachten und sonstiger Texte zum Zollwert werden in dem Merkblatt die geltenden rechtlichen Grundlagen erörtert. Das Merkblatt Lizenzgebühren gibt praxisnahe Hilfestellung zur richtigen Berechnung des Zollwerts bei Lizenzvereinbarungen für die eingeführten Waren.

Merkblatt gibt praxisorientierte Hilfestellung

Grundsätzlich gilt: Nach Art. 71 Abs. 1 lit. c Unionszollkodex (UZK) sind Lizenzgebühren dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis bei der Zollwertberechnung hinzuzurechnen. Eine Hinzurechnung erfolgt jedoch nur, wenn die Lizenzgebühren „nach den Bedingungen des Kaufgeschäfts“ zu zahlen sind. Zu diesem Merkmal entwickelte sich in den vergangenen Jahren – wenngleich zur alten Rechtslage nach dem Zollkodex – eine vielschichtige Rechtsprechung, die in dem Merkblatt nun berücksichtigt wird. Unübersichtlich ist auch die Entscheidungs- und Kommentierungsfülle bei der Frage, wann Lizenzgebühren unter verbundenen Unternehmen in die Berechnung des Zollwerts einzubeziehen sind. Auch hier gibt das Merkblatt praxisorientierte Hilfestellung.

Merkblatt hat keinen Rechtscharakter

Das Merkblatt wurde am 3. August 2017 von der Generalzolldirektion in den E-VSF Nachrichten 31 2017, Nr. 128* veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass es Wirtschaftsbeteiligten demnächst auf der Webseite des Zolls zur Verfügung gestellt wird. Das Merkblatt hat keinen Rechtscharakter: Seine Ausführungen sind unverbindlich und sollen lediglich Hilfestellung bei der Behandlung von Lizenzgebühren geben.

Bei der Berechnung des Zollwerts sind dem Kaufpreis bestimmte Positionen hinzuzurechnen oder abzuziehen. Die Experten von Porath Customs Agents unterstützen Sie bei der richtigen Ermittlung des Zollwerts Ihrer Waren und stellen sicher, dass Sie unangenehme Nachforderungen vermeiden.

*Porath Customs Agents kann seinen Lesern die E-VSF Nachrichten leider nicht zur Verfügung stellen, da der Zugang zu den E-VSF Nachrichten persönlich beschränkt ist.

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