Die niederländischen Zollbehörden benennen in der dazugehörigen Mitteilung bestimmte Waren, welche von der Maßnahme betroffen sind. Dazu zählen konkret Solarmodule mit Ursprung in China, Malaysia oder Taiwan, Fahrräder oder Fahrradteile, Glasfasern sowie Küchengeräte mit Ursprung in China sowie Kleidung und Schuhe mit Ursprung in China, Vietnam, Bangladesch, Hongkong, Indien, Pakistan oder Thailand. Einführer werden gebeten, ihre Kunden nach zusätzlichen Informationen über Ursprung, Einreihung und/oder Zollwert der eingeführten Waren zu fragen, um den korrekten Zoll bestimmen zu können.
So sehen die Zollbehörden insbesondere bei den Solarmodulen, Fahrrädern und Fahrradteilen, Glasfasern sowie Küchengeräten die Gefahr, dass durch Angabe eines falschen Ursprungslands Antidumping- und Ausgleichszölle umgangen werden könnten. Bei der Kleidung und den Schuhen aus den betroffenen Ländern bestehe ferner eine erhöhte Gefahr, dass deren Zollwert und deren Zolltarifnummer inkorrekt angegeben werden, um so die fälligen Einfuhrzölle zu senken. Die Meldung der niederländischen Zollbehörden stellt jedoch ebenso klar, dass weiterhin auch alle weiteren Elemente der Zollanmeldung überprüft werden können.
Die Waren werden sowohl physisch, als auch anhand von Dokumenten und Geschäftsunterlagen aus den Niederlanden und anderen Staaten kontrolliert werden. Sollte eine physische Kontrolle nicht mehr möglich sein, weil die Waren bereits aus einem Zoll- oder Warenlager entfernt worden sind, fordern die Zollbehörden eine zusätzliche Sicherheit des Einführers.
Mit einem Standort in Rotterdam sind wir Ihr Partner bei Warentransfers nach oder über die Niederlande. Unsere Experten erklären Ihnen gerne, welche Auswirkungen die verschärften Kontrollen haben und wie Sie Ihren Pflichten nachkommen – ohne dass Ihre Lieferkette ins Stocken gerät.
SR
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