Veränderungen im Zollbereich – schneller, effektiver und kundenfreundlicher?

Europa befindet sich zurzeit in einer Phase des Wandels, die geprägt ist von Ereignissen, die die Unsicherheit in der Wirtschaft schüren. Allen voran der Brexit, durch den Großbritannien zum 30. März 2019 zollrechtlich zum Drittland wird.
Der zähe Fortschritt der Verhandlungen macht einen Brexit ohne Austrittsabkommen immer wahrscheinlicher. Sowohl die EU als auch Großbritannien haben zwischenzeitlich Informationen zur Vorbereitung auf den worst-case im Internet bereitgestellt.

Der Brexit wird mit Sicherheit kommen. Wer sich jetzt darauf vorbereitet, macht daher auch im Falle eines Austrittsabkommens mit Übergangsphase nicht viel falsch. Es ist nur die Frage, ob die wesentlichen Änderungen bereits zum 30. März 2019, oder erst zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 kommen – wobei die Übergangsphase ebenfalls als “sportlich” einzustufen ist.

Die Logistikbranche hat durch den Brexit viele zusätzliche Probleme zu lösen, die mit dem Zollrecht nichts zu tun haben. Sicher ist aber, dass zukünftig für jede Sendung die ein- oder ausgeführt wird, eine Zollanmeldung abgegeben werden muss. Dies ist unabhängig davon, wie genau die physische Grenze, die die Waren zwischen Großbritannien und der EU passieren müssen, gestaltet wird.

Hierfür muss zusätzliches Personal nicht nur bereitgestellt werden, sondern es muss auch über entsprechende Qualifikationen verfügen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies schon eine große Herausforderung. Hinzu kommt nun die Unsicherheit, zu welchem Datum dieses zusätzliche Personal überhaupt benötigt wird. Im Zweifelsfall haben die Unternehmen, die auf einen Brexit ohne Abkommen gesetzt haben, entsprechendes Personal, das sie erst über 1 ½ Jahre später benötigen und bezahlen müssen. Das wäre wirtschaftlich für viele Unternehmen ein großes Problem.

Die Hauptfrage ist aber, wo soll dieses von der Wirtschaft benötigte, qualifizierte Personal überhaupt herkommen, wenn es am Markt gar nicht verfügbar ist?

Die Politik hat hierauf bislang wenig bis gar keine Antworten oder Lösungen aufgezeigt.

Bereits zum 1. Mai 2016 hat der Unionszollkodex (UZK) den bis dahin geltenden Zollkodex abgelöst. Ziel der Einführung des UZK war es, das einheitliche Zollrecht in der EU einfacher zu machen, sowie spürbare Erleichterungen und Vereinfachungen für die Wirtschaft und den legalen Handel, bei gleichzeitiger Erhöhung der Sicherheit in der Lieferkette zu schaffen. In Bezug auf die Übersichtlichkeit wurde mit dem Umstieg von einem Zollkodex und einer Durchführungsverordnung auf den UZK mit dem Implementing Act (IA), dem Delegated Act (DA), den Übergangsvorschriften (TDA), die in Verbindung mit allen anderen Rechtsakten gelesen werden müssen, sowie diversen inzwischen in Kraft getretenen Änderungen der Rechtsakte, in der Anwendung sicherlich nicht einfacher.

Hinzu kommt, dass die nationalen Zollverwaltungen in vielen Bereichen den ihr zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum völlig unterschiedlich interpretieren. Immerhin finden alle Mitgliedstaaten Wege, mehr Verantwortung und Arbeit auf die Wirtschaft auszulagern. Die einheitliche Anwendung des Zollrechts in der EU, die mit dem UZK erreicht werden sollte, wird also weiterhin Wunschdenken bleiben. Die Komplexität für Unternehmen, die Zollprozesse in mehreren Mitgliedstaaten haben und diese verschlanken wollen, ist durch den UZK in der Praxis noch größer geworden.

Immer weniger Unternehmen blicken noch durch, ob sie alles richtig machen. Und die erweiterte Haftung nach Art. 79 UZK, nach dem auch derjenige Zollschuldner wird, der wusste oder “vernünftigerweise hätte wissen müssen”, dass die gelieferten Angaben falsch sind, machen es nicht einfacher.

Bei aller Komplexität ist nur eines klar: Zoll nebenbei zu machen, ist heute grob fahrlässig. Wer unqualifizierte Mitarbeiter an die Zollabwicklung lässt, wird dies früher oder später teuer bezahlen. Sei es durch Bußgelder oder schlimmstenfalls durch den Entzug von wichtigen Vereinfachungen/Bewilligungen, ohne die heute in vielen Unternehmen die Logistikprozesse völlig zum Stillstand kämen.

Der im UZK festgeschriebene Grundsatz, dass zukünftig grundsätzlich alle Zollverfahren nur noch elektronisch abgewickelt werden können, ist ein guter und zeitgemäßer Ansatz, um Zollprozesse transparenter und effizienter zu gestalten.  In der Praxis ist es aber zweifelhaft, ob alle Mitgliedstaaten alle benötigten Verfahren bis Ende 2020 – das Ende der im TDA vereinbarten Übergangszeit – fertig bekommen. Und selbst wenn dies passiert ist, sind die nationalen Unterschiede in der gelebten Praxis auch mit dem UZK immer noch so groß, dass es für die meisten Unternehmen nicht möglich ist, ohne einen lokalen Partner vor Ort auszukommen.

Den meisten Unternehmen, die im Besitz einer nach Regeln des UZK neu bewerteten oder neu beantragten AEO-Bewilligung sind, steht jetzt die Tür offen, um die Waren für ihre Kunden spürbar einfacher, schneller und effektiver durch den Zoll zu bringen. Denn im UZK wurden fast alle Vereinfachungen davon abhängig gemacht, ob eine AEO-Bewilligung erteilt wurde, oder ob die Kriterien für den AEO erfüllt werden – was im Ergebnis das Gleiche bedeutet.

Der AEO ist also der Schlüssel zu einer schnelleren und effizienteren Zollabwicklung, auch wenn oft zurecht kritisiert wird, dass es keine wirklich neuen Vorteile und Vereinfachungen für den AEO gibt, sondern dass es für alle anderen schwieriger wird. Kein AEO zu sein bedeutet heute oft mehr Kontrollen und dadurch höhere Kosten und einen größeren Zeitaufwand.

Die Zollverwaltung fordert als Preis für den AEO einen administrativen und bürokratischen Mehraufwand, der die Vorteile oft schon wieder relativiert.  

All das bringt große Unruhe und Unsicherheit in die Wirtschaft.

Und trotzdem findet man Unternehmen wie Porath Customs Agents nicht an jeder Ecke. Geschulte Mitarbeiter, die wissen was sie tun, die ihre Kunden informieren, beraten und manchmal auch warnen, kümmern sich als Partner auf Augenhöhe um die individuellen Interessen der Kunden – und das in der Sprache, die der Kunde spricht.

So gut wie sich das anhört, so komplex ist der momentan stattfindende Wandel am Markt vom reinen Subunternehmer zum vollwertigen Partner. In Zeiten, in denen Ausschreibungen elektronisch ins Postfach flattern, eine Software anhand festgelegter Parameter im Zweifelsfall den billigsten Anbieter anhand des elektronisch übermittelten RFQ auswählt, und zwischenmenschliche Kontakte in diesem automatisierten Prozess oft keine große Rolle zu spielen scheinen, ist es schwierig eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auch immer auf gegenseitigem Vertrauen beruht, aufzubauen.

Von Joanna Porath, September 2018

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