Allgemeine Rechtsgrundlagen im Zoll und Außenhandel

Im Zoll und Außenhandel hat man es mit unzähligen Vorschriften zu tun. Es ist nicht einfach, hier den Überblick zu behalten, und bei den häufigen Änderungen und Ergänzungen der Rechtsvorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Das europäische Zollrecht basiert auf völkerrechtlichen Grundlagen, wie z. B. den Vorgaben der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) oder den Übereinkommen im Rahmen der Weltzollorganisation (World Customs Organization, WCO). Gerade letztere fließen immer wieder in die EU-Gesetzgebung ein.

Seit dem 1. Mai 2016 gilt innerhalb der gesamten EU der Unionszollkodex (UZK) sowie die dazugehörigen Durchführungsrechtsakte (Delegierter Rechtsakt zum UZK, UZK-DA, und Implementierender Rechtsakt zum UZK, UZK-IA). Das Zollrecht ist innerhalb der EU vollharmonisiert. Das bedeutet, dass das EU Parlament und der Rat Gesetze, meist in Form von Verordnungen, zur Ausgestaltung des Zollrechts verabschiedet, die in allen Mitgliedstaaten verbindlich sind.

Im Gegensatz zu vielen anderen Vorschriften müssen die Verordnungen auf dem Gebiet des Zollrechts nicht erst in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn Änderungen in Kraft treten: Denn diese müssen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in allen Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung finden.

Vor Einführung des UZK am 1. Mai 2016 galt innerhalb der EU der Zollkodex (ZK), welcher insbesondere von der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) flankiert wurde. Gerade im Bereich der Rechtsprechung und der Rechtskommentierung finden sich noch viele Verweise auf die alte Rechtslage nach dem ZK.

Ergänzend zu den europäischen Rechtsgrundlagen finden sich noch einige nationale Vorschriften, wie das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und die Zollverordnung (ZollV), die meist im Ursprung noch aus der Zeit vor Anwendung des UZK und sogar vor Anwendung des ZK im Jahr 1992 stammen. In der Rechtshierarchie steht jedoch die EU-Gesetzgebung über den nationalen Vorschriften, sodass nationale Regelungen rechtlich unwirksam sind, wenn sie der EU-Gesetzgebung entgegenstehen. Das Zollrecht ist, im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten wie dem Umsatzsteuerrecht, auch für Nichtjuristen hierarchisch klar aufgebaut. Darüber hinaus spielen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als entsprechende nationale Durchführungsverordnungen eine große Rolle im Export. Im AWG und der AWV werden u. a. die Details zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und zur Exportkontrolle im Allgemeinen geregelt. Da es sich um nationale Vorschriften handelt, gelten sie allerdings nur in Deutschland.

Dem Umsatzsteuerrecht kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu, da der Erhebung von Zöllen auch immer die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer folgt. Das Umsatzsteuerrecht wird in allen Mitgliedstaaten anhand nationaler Vorschriften ausgestaltet, und basiert auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRl).

Die Mehrwertsteuersystemrichtline enthält sowohl Muss- als auch Kann-Vorschriften. Einige Bestimmungen müssen demnach in nationales Recht umgesetzt werden, andere enthalten nur die Ermächtigung an die Mitgliedstaaten, entsprechende Vorschriften der MwStSystRl umzusetzen. Hierdurch entsteht im Bereich der Mehrwertsteuer einerseits ein funktionierendes System, z. B. im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen, andererseits in bestimmten Bereichen eine unter den Mitgliedstaaten völlig unterschiedlich ausgestaltete Rechtslage.

So ist beispielsweise die Fiskalvertretung als Kann-Vorschrift nur in Ländern wie Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Polen und Slowenien umgesetzt worden, in anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Fiskalvertretung im nationalen Umsatzsteuerrecht aber nicht vorgesehen.

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an – Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.

Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Deutschland

Tel.: +49 (40) 8000 50 – 500

Notruf nach 18:00 Uhr:
+49 (40) 8000 50 - 555