Überarbeiteter Fragebogen für Neuanträge von zollrechtlichen Bewilligungen

Die Generalzolldirektion hat am 6. Februar 2018 einen überarbeiteten Fragebogen für Neuanträge von zollrechtlichen Bewilligungen veröffentlicht. Für alle Neuanträge von zollrechtlichen Bewilligungen gibt es zukünftig einen einheitlichen Fragebogen. Dadurch hofft die Zollverwaltung, den Aufwand für Zollbeteiligte möglichst gering zu halten. Die Überarbeitung der Fragenkataloge und Fragebögen war notwendig, um sie den neuen Regelungen des Unionszollkodex anzupassen.

Einheitlicher Fragebogen mit verschiedenen Teilen

Der neue, einheitliche Fragebogen besteht aus verschiedenen Teilen. Je nach beantragter Bewilligungen sind jeweils nur die entsprechenden Teile des Fragebogens auszufüllen. Ähnlich wie im Falle der Neubewertung bestehender Bewilligungen wählt die Zollverwaltung für Neuanträgen den „kriteriumsbezogenen Prüfungsansatz“, weshalb der Fragebogen eine zentrale Rolle einnimmt. Der neue Fragebogen ist ab dem 15. Februar 2018 zu verwenden. Unternehmen, die zuvor noch eine ältere Version vom Zoll zugeschickt bekommen haben, können die alte Version weiterhin verwenden.

Abfrage der Steuer-ID bisher ausgesetzt

Im neuen, einheitlichen Fragebogen wird bisher nicht die Angabe der persönlichen Steuer-ID von Mitarbeitern verlangt. Eine solche Angabe verlangt die Zollverwaltung im Rahmen der Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen. Die Praxis ist zwar gerade ausgesetzt – die Frage liegt derzeit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor – dennoch erscheint es möglich, dass die Zollverwaltung auch bei Neuanträgen zukünftig die Angabe der Steuer-ID von Mitarbeitern verlangt. Sollte der EuGH bzw. das Finanzgericht Düsseldorf im Sinne der Zollverwaltung entscheiden, ist davon auszugehen, dass die Steuer-ID auch bei Neuanträgen angegeben werden muss. Insofern sollte das Verfahren vor dem EuGH und dem Finanzgericht Düsseldorf genau beobachtet werden.

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MJ

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